Guten Tag, ich habe eine ganz ähnliche Frage wie meine Vorfrager: Ich und meine Frau würden gerne nach der Geburt meines Sohnes für ein halbes Jahr zu ihrer Familie nach Taiwan (wir wohnen in Bayern). Ich bin Freiberufler und kann von Zuhause aus arbeiten, meine Frau bekommt (hoffentlich) Elterngeld. Ich habe auch schon mit dem Bearbeiter vom Amt gesprochen, er meinte, dass man bis zu einem Jahr im Ausland leben und Elterngeld beziehen kann, WENN der Wohnsitz in Deutschland ist. Wir haben eine Wohnung in Deutschland, möchten sie aber für die Zeit, in der wir im Ausland sind, untervermieten. Der Bearbeiter meinte, dass das wahrscheinlich nicht möglich ist, die Wohnung muss sofort wieder beziehbar sein. Jetzt ist meine Frage: Kann ich vielleicht eine schriftliche Bestätigung meiner Mutter einreichen, dass sie uns im Falle einer früheren Rückkehr aufnehmen wird? Was ich auch nicht verstehe: Es existieren zwei Anträge, einer für Geburten ab dem 1.7.2015 und einer für Geburten ab dem 1.1.2013. Unser Sohn ist im Mai 2015 zur Welt gekommen, deswegen ist der zweit Antrag für ihn. In dem Antrag ab dem 1.1.2013. wird aber gar nicht nach einem Auslandsaufenthalt gefragt. Kann ich nicht diesen Antrag abgeben? Vielen Dank für die Hilfe
von MaxKraft am 13.07.2015, 10:39