Frage: elterngeld für zweites kind

Liebe frau bader, ich bin derzeit in elternzeit bis zum 24.6.15 (habe zwei jahre beantragt). Nun bin ich erneut schwanger und der ET ist der 18.9.15. Muss ich jetzt das 3.jahr elternzeit beantragen(ohne verdienst). Ich arbeite in der pflege auf einer intensivstation, deshalb würde ich ins Beschäftigungsverbot geschrieben werden. Wäre das besser für das elterngeld des zweiten kindes? Oder bekomm ich nur den mindestsatz? liebe grüße Marion

von nurse183 am 23.02.2015, 12:06



Antwort auf: elterngeld für zweites kind

Hallo, auf keinen Fall verlängern - dann bekommen Sie den LOhn während des BV bis zum Mutterschutz Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2015



Antwort auf: elterngeld für zweites kind

Du verlängerst deine EZ nicht! Dann bekommst du wohl ab 25.06.15 wieder ein BV. Sofern du einen Vollzeitvertrag hast, bekommst du dann den Vollzeit-BV-Lohn Beim Elterngeld wird es wohl auf dem Mindestsatz hinaus laufen. Falls du noch eine ungünstige Steuerklasse haben solltest, könnte es für dich Sinn machen, sie zum Ende der EZ (also für Juni) zu wechseln (Lohn, MuSchu-Geld). Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.02.2015, 12:28



Antwort auf: elterngeld für zweites kind

Warum bekomm ich dann nur den midestsatz an elterngeld wenn ich im bv bin. Soweit ich das verstanden hab hatte ich ja dann vorher nur elterngeld, das ja nicht als einkommen gesehen wird und somit doch eigentlich 1monat Beschäftigungsverbot 2monate mutterschutz und 9monate vor der elternzeit berechnet werden, oder hab och das falsch verstanden!? Tschuldigung....hab echt kein plan :-(

von nurse183 am 23.02.2015, 15:48



Antwort auf: elterngeld für zweites kind

Es zählt das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem neuen Mutterschutz. Dabei werden Zeiten des Mutterschutzes nicht mitgezählt. Ebenso fallen Monate mit Elterngeldbezug (nur das 1. Lebensjahr) raus. Wenn du also nur 1 Monat BV-Lohn hast, bevor der neue Mutterschutz beginnt, hast du 1 Monat mit Lohn und 11 Monate, die du "nur" in Elternzeit warst und kein Einkommen erwirtschaftet hast. Das läuft dann auf den Mindestsatz hinaus. Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.02.2015, 16:34



Antwort auf: elterngeld für zweites kind

Du musst da was unterscheiden. Elternzeit heißt nicht, das man nicht arbeiten darf. Man darf - bis zu 30 Std die Woche. und DIESES Einkommen innerhalb der Elternzeit würde dann ins neue Elterngeld einfließen. Du bist aber innerhalb der Elternzeit nicht arbeiten gegangen. Und hattest nach dem Elterngeld dann eben auch kein einkommen mehr. Und damit gehen diese Monate nach dem 1ten Geburtstag deines ersten Kindes mit 0 € in die Berechnung von Elterngeld2 ein. Außer eben die Zeit welche du dann eben wegen des BV nicht arbeiten gehen kannst. Die paarEuro allerdings werden das neue Elterngeld kaum erhöhen, wenn überhaupt. Aber zumindestens bekommst du dann im BV überhaupt Geld, das du dann zur Seite legen kannst. Besser als wenn du die Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz verlängerst und dann nicht einmal das bekommst. Ach ja, solltest du das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet haben, das ist ohne Belang. Es wird gerechnet als wenn du es nur ein Jahr bekommen hättest.

Mitglied inaktiv - 23.02.2015, 17:26



Antwort auf: elterngeld für zweites kind

Ahhh okay, hab ich wohl falsch verstanden. Naja...kinder kommen wann sie wollen ;-)danke euch fufür die antworten. Lg marion

von nurse183 am 23.02.2015, 19:52



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