Guten Tag Frau Bader,
ich habe im Mai 2013 unsere Tochter entbunden und hatte 11 Monate Elternzeit beantragt. Das heisst, ich gehe ab dem 11.5.2014 nun wieder arbeiten - ich bin aber erneut schwanger geworden und würde das Kind im Dezember 2014 bekommen.
Mir ist klar, dass das Elterngeld nach den letzten 12. Monaten Berufstätigkeit berechnet wird - werden da nur die vollen Monate berücksichtigt, in dennen ich gearbeitet habe, also wird denn auch der April mitberücksichtigt - da bekomme ich ja kein volles Gehlat, sondern nur Geld für 20 Tage?
vielen lieben Dank,
Vico
von
Vicoline
am 05.04.2014, 18:24
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
hallo,
ja, der Monat wird berücksichtigt
Interessante Frage
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Dann meinst Du ab 11. April gehst Du arbeiten oder ?
Dann ist da Gehalt und Elterngeld, also auch voll.
von
Sternenschnuppe
am 05.04.2014, 18:27
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Mit den Geburtsdaten Mai 2013 und Dez 2014 wird für das Elterngeld für Kind 2 das Einkommen herangezogen aus den Monaten:
Dez 14 - nein, wg Geburt
Nov 14 - nein, wg Mutterschutz
Okt 14 - Monat 1 (es sei denn, es ist schon Mutterschutz)
Sep 14 - Monat 2
Aug 14 - Monat 3
Jul 14 - Monat 4
Jun 14 Monat 5
Mai 14 - Monat 6
Apr 14 - (wenn du ab 11.04. wieder angefangen hast) - nein, wg Elterngeldbezug
Mrz 14 - Mai 13 - nein, wg Elterngeldbezug
Apr 13 - nein, wg Mutterschutz
Mrz 13 - Monat 7
Feb 13 - Monat 8
....
Okt 12 - Monat 12.
(es sei denn, du bist Beamtin oder schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.04.2014, 09:59