Frage: Elterngeld für das 2. Kind

Guten Tag Frau Bader, ich habe im Mai 2013 unsere Tochter entbunden und hatte 11 Monate Elternzeit beantragt. Das heisst, ich gehe ab dem 11.5.2014 nun wieder arbeiten - ich bin aber erneut schwanger geworden und würde das Kind im Dezember 2014 bekommen. Mir ist klar, dass das Elterngeld nach den letzten 12. Monaten Berufstätigkeit berechnet wird - werden da nur die vollen Monate berücksichtigt, in dennen ich gearbeitet habe, also wird denn auch der April mitberücksichtigt - da bekomme ich ja kein volles Gehlat, sondern nur Geld für 20 Tage? vielen lieben Dank, Vico

von Vicoline am 05.04.2014, 18:24



Antwort auf: Elterngeld für das 2. Kind

hallo, ja, der Monat wird berücksichtigt Interessante Frage Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Elterngeld für das 2. Kind

Dann meinst Du ab 11. April gehst Du arbeiten oder ? Dann ist da Gehalt und Elterngeld, also auch voll.

von Sternenschnuppe am 05.04.2014, 18:27



Antwort auf: Elterngeld für das 2. Kind

Mit den Geburtsdaten Mai 2013 und Dez 2014 wird für das Elterngeld für Kind 2 das Einkommen herangezogen aus den Monaten: Dez 14 - nein, wg Geburt Nov 14 - nein, wg Mutterschutz Okt 14 - Monat 1 (es sei denn, es ist schon Mutterschutz) Sep 14 - Monat 2 Aug 14 - Monat 3 Jul 14 - Monat 4 Jun 14 Monat 5 Mai 14 - Monat 6 Apr 14 - (wenn du ab 11.04. wieder angefangen hast) - nein, wg Elterngeldbezug Mrz 14 - Mai 13 - nein, wg Elterngeldbezug Apr 13 - nein, wg Mutterschutz Mrz 13 - Monat 7 Feb 13 - Monat 8 .... Okt 12 - Monat 12. (es sei denn, du bist Beamtin oder schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben) Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.04.2014, 09:59



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