Elterngeld für Zwillinge und freischaffende Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld für Zwillinge und freischaffende Tätigkeit

Liebe Fr. Bader, ich stecke in einer recht komplizierten Situation, die es mir kaum möglich macht, das zu erwartende Elterngeld ein wenig abzuschätzen. Deshalb hier die ein oder andere Frage dazu. Kurz zu meiner Situation: ich erwarte Zwillinge, ET ist Anfang Oktober. Außerdem habe ich eine Tochter, die Ende November drei Jahre alt wird. Seit Januar 2014 arbeite ich in Teilzeit; nach dem Mutterschutz werde ich in Elternzeit gehen. Außerdem übe ich nebenbei eine freischaffende künstlerische Tätigkeit als Autorin aus. Diese werde ich in der Elternzeit voraussichtlich auch erst mal auf Eis legen, da ich mit drei kleinen Kindern wohl kaum zum Schreiben kommen werde :-), aber es ist aus bereits veröffentlichten Büchern weiterhin Einnahmen zu erwarten (die Höhe ist schwer abschätzbar). Nun meine Fragen: 1. Liege ich mit der Information richtig, dass ich für die Zwillinge kein doppeltes Elterngeld mehr erhalten werde, sondern einfaches Elterngeld für den ersten Zwilling und einen 300 Euro Zuschlag für den zweiten Zwilling? Meines Wissens nach müsste ich bei drei Kindern unter sechs Jahren dann auch einen Geschwisterbonus für meine Tochter erhalten - richtig? 2. Wird das zu erwartende Einkommen aus den Buchverkäufen während der Elternzeit auf das Elterngeld angerechnet? Wie läuft das dann? Wird anzurechnendes Einkommen aus dem vorherigen Steuerjahr errechnet oder das tatsächliche Einkommen pro Monat hergenommen? Wird auch berücksichtigt, dass Einkommen nicht gleich Gewinn ist? 3. Wird das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt? Wenn ja, welcher Zeitraum spielt hierfür eine Rolle (die letzten zwölf Monate, wie beim Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit oder das vorausgegangene Steuerjahr)? Ich fürchte, die Beantragung des Elterngeldes wird recht kompliziert werden und hoffe, dass Sie mir ein wenig Klarheit verschaffen können, damit ich weiß, worauf ich bei meinen Angaben achten muss... Ich danke Ihnen im Voraus ganz herzlich für Ihre Bemühungen! Mausemum

von Mausemum am 29.06.2015, 21:40



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge und freischaffende Tätigkeit

Hallo, 1. Zum 01.01.2015 wird das doppelte Elterngeld für Mehrlingseltern wieder abgeschafft. Stattdessen können Mehrlingseltern ab Januar 2015 das sog. Elterngeld-Plus + Partnerschaftsbonusmonate für ihre Kinder in Anspruch nehmen, die ab dem 01.07.2015 geboren werden. bei 3 Kinder unter 6 gibt den Geschwisterbonus 2. Das EG wird aus dem letzten abgeschlossenen KJ genommen. Jeder Einkunft wird gegengerechnet 3. Die Einkünfte werden aber auch bei der Berechnung bereücksichtigt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2015



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge und freischaffende Tätigkeit

Nur als grundsätzliche Information schon einmal vorab: Bei Mischeinkünften und Kompletteinkünften aus selbstständiger Tätigkeit (auch freischaffend) zählt immer das letzte Steuerjahr. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 22:29



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