Hallo Fr. Bader, ich muß nochmal nachfragen, so ganz hatte ich Ihre Antwort leider nicht ganz verstanden. Ich habe aber auch die Frage wahrscheinlich etwas verschwurbelt gestellt.... Ich entbinde voraussichtlich am 04.01.15. Die Mutterschutzmonate werden voll auf das Eltergeld angerechnet, also können mein Mann und ich dann noch insgesamt 12 Monate in Anspruch nehmen und diese unter uns aufteilen. Meine Frage wäre jetzt folgende: wenn ich im 3. Lebensmonat des Kindes meine 4 Wochen Resturlaub nehmen würde, und erst für danach Elterngeld beantrage, würde dies dann bedeuten, daß uns ein Monat Elterngeld entgeht ? Anders ausgedrückt, ist das Elterngeld auf die insgesamt 14 Lebensmonate des Kindes beschränkt, oder könnte ich auch "meine" sagen wir 12 Monate Elterngeld ab April erhalten ? Vielen Dank nochmals ! Sabine
von nemesis73 am 15.10.2014, 14:59