Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin seit dem 15.06.2016 krank geschrieben. Glücklicherweise bin ich nun im fünften Monat schwanger und der Entbindungstermin ist am 5.8.2017. Man hat mir geraten, den Beruf als Altenpflegerin nicht weiter auszuüben und somit wurde eine Umschulung beantragt, die jedoch noch nicht genehmigt wurde.Ich habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt und weiß nun nicht was in meinem Fall besser wäre. Wie würde sich das Elterngeld berechnen, wenn die Situation so bleibt. Oder wie würde sich das Eltergeld berechnen, wenn ich ins Beschäftigungsverbot gehen würde. Wie verhält sich die Berufsunfähigkeitsversicherung? Könnte sie den Antrag ablehnen?
Vielen Dank in vorraus
Maria Bruns
von
mary83
am 24.02.2017, 20:44
Antwort auf:
Elterngeld durch Krankengeld
Hallo,
Sie haben hier kein Wahlrecht. Die Arbeitsunfähigkeit geht dem Beschäftigungsverbot vor.
Da die Krankheit nicht mit der Schwangerschaft zu tun hat, zählen diese Monate mit 0 Euro für das Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Elterngeld durch Krankengeld
Bist Du denn wieder gesund ?
Was für einen Antrag auf Berufsunfähigleit ?
Es wird bei Dir der Mindestsatz werden von 300€
von
Sternenschnuppe
am 24.02.2017, 21:25
Antwort auf:
Elterngeld durch Krankengeld
Ein bisschen wundert es mich ja schon immer, wie man monatelang zu krank zum Arbeiten ist, aber für eine Schwangerschaft reicht die Kraft...und sich dann zu überlegen, ins BV zu gehen (was ja bedeuten würde, dass man ohne Schwangerschaft arbeitsfähig wäre), das ist auch merkwürdig.
von
Philomena0303
am 24.02.2017, 21:39
Antwort auf:
Elterngeld durch Krankengeld
Du kannst nicht ins BV gehen - da Du nicht arbeitsfähig bist. Eine AU geht vor einem BV. Und da die Erkrankung auch nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat wird es auch Mindestsatz von 300 € werden beim Elterngeld. Um ein BV zu bekommen müsstest Du erst gesund werden - was ja wohl eher nicht zu erwarten ist aktuell. Entsprechend stellt sich die Frage nach einem möglichen BV gar nicht erst.
Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 23:09