Sehr geehrte Frau Bader, Ich komme leider auch nach Internetrecherche und Wälzen der Gesetzestexte irgendwie nicht weiter... Ich habe im August 2016 mein erstes Kind bekommen, habe hierfür 2 Jahre Elternzeit beantragt, das Elterngeld wurde für ein Jahr ausgezahlt. Seit diesem Monat (nach Ende Elterngeld) arbeite ich für ca. 4 Stunden die Woche bei einem anderen Arbeitgeber. Im Februar 2017 erwarte ich mein 2. Kind, gehe also im Dezember in Mutterschutz. Wie verhält sich das nun mit dem Mutterschaftsgeld? Wer zahlt wie viel? Und muss/soll ich hierfür die Elternzeit beenden? Was passiert mit den verbleibenden 6 Monaten? Ich hoffe, die Angaben sind ausreichend und verständlich - falls nicht, bitte geben Sie mir Bescheid was fehlt. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Carolin
von cocaaa am 18.08.2017, 14:12