Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich komme leider auch nach Internetrecherche und Wälzen der Gesetzestexte irgendwie nicht weiter... Ich habe im August 2016 mein erstes Kind bekommen, habe hierfür 2 Jahre Elternzeit beantragt, das Elterngeld wurde für ein Jahr ausgezahlt. Seit diesem Monat (nach Ende Elterngeld) arbeite ich für ca. 4 Stunden die Woche bei einem anderen Arbeitgeber. Im Februar 2017 erwarte ich mein 2. Kind, gehe also im Dezember in Mutterschutz. Wie verhält sich das nun mit dem Mutterschaftsgeld? Wer zahlt wie viel? Und muss/soll ich hierfür die Elternzeit beenden? Was passiert mit den verbleibenden 6 Monaten? Ich hoffe, die Angaben sind ausreichend und verständlich - falls nicht, bitte geben Sie mir Bescheid was fehlt. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Carolin

von cocaaa am 18.08.2017, 14:12



Antwort auf: Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Hallo, üblicherweise ist der Job bei dem anderen AG auf die EZ befristet. Dann endet er mit der vorzeitigen Beendigung der EZ (am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes). Sie bekommen dann das volle EG vom alten AG. Die restliche EZ können Sie bis zum 8. Geb aufheben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2017



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