Hallo Frau Bender, ich habe gerade ein Kind bekommen und habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt! Ich lasse mir im ersten Jahr das Elterngeld komplett auszahlen und möchte das 2 und 3 Jahr im Rahmen der EZ Teilzeit arbeiten! Was wäre wenn ich dann wieder schwanger bin? Wie wird das Elterngeld berechnet? Das was ich als vollzeitkraft vor der EZ verdient habe oder wird dann nur das Einkommen berücksichtigt was ich wärend der EZ verdiene?
Vielen Dank
von
Sinta
am 04.06.2017, 12:43
Antwort auf:
Elterngeld berechnen bei erneuter Schwangerschaft
Hallo,
etscheidend ist dann, wann das zwei Kind geboren wird.
Es zählen die Einkünfte der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG u Basis-Eg.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2017
Antwort auf:
Elterngeld berechnen bei erneuter Schwangerschaft
Ab dem ersten Geburtstag geht entweder jeder Monat mit null euro in die Berechnung oder es wird das Teilzeit Gehalt berechnet.
Wenn du zum Beispiel 18Monate nach der Geburt deines ersten kindes wieder in den mutterschutz gehst beendest du deine elternzeit einen tag vor.Mutterschutz beginn bekommst das volle.mutterschutz geld von deinem Arbeitgeber.
Dein Elterngeld würde dich aus 6 mal Teilzeit lohn + 6 mal Vollzeit +plus Geschwister bonus berechnen
von
sterntaler82
am 04.06.2017, 12:57