Elterngeld bei weiter laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei weiter laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

Hallo Frau Bader, ich habe vor Geburt des Kindes Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie nicht unerhebliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Firmenanteile) gehabt. Diese werde ich in den Monaten mit Elterngeldbezug (11 Monate angemeldet) weiter erhalten ohne Arbeitsleistung. Wird das die Höhe meines Elterngelds mindern (denke, dass ich normalerweise die 1.800 Euro bekommen hätte als 65% meines Nettoverdienstes). Das wäre insofern schlecht, da ich die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht tatsächlich bekomme, da diese in der Firma verbleiben und dann ein ziemliches Problem hätte... Habe jetzt diverse Nachfragen dazu von der Elterngeldstelle bekommen und wollte mich vorher schlau machen, damit ich ggf. noch etwas ändern kann. Danke und Grüße!

von bannab am 31.01.2015, 01:17



Antwort auf: Elterngeld bei weiter laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

Hallo, wenn Sie das Geld nicht bekommen,w ird es auch bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt. Wenn es aber versteuert wird, müssen Sie es auf beiden Seiten berücksichtigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2015



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