Hallo Frau Bader, ich werde in meiner Elternzeit ein paar Stunden selbstständig arbeiten, aber kein Geld bekommen, da mein Honorar erst mehrere Monate später überwiesen wird. Dieser Fall ist aber m.E. im Elterngeldantrag nicht vorgesehen, sondern nur die Möglichkeiten, man arbeitet "sofort entlohnt", dann wird das Elterngeld mit den Einkünften verrechnet, oder man arbeitet eben nicht. Ist es nun formal richtig, im Elterngeldantrag anzugeben, dass ich NICHT arbeite, weil ich ja nichts verdiene in der Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Antwort! cymbeline
von cymbeline am 15.04.2014, 11:51