Elterngeld bei Schwangerschaft während Teilzeitarbeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei Schwangerschaft während Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, bitte entschuldigen Sie falls diese Frage schon öfter gestellt wurde, aber über die Suche habe ich keine passende Antwort gefunden und ich blicke damit nicht durch: Ich habe am 08.03.15 meine Tochter zur Welt gebracht und bin 2 Jahre in Elternzeit bis 07.03.2017. Vor dem Mutterschutz habe ich ganz normal Vollzeit gearbeitet. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, ab 01.04.2016 bis zum Ende der Elternzeit in Teilzeit mit 16 Wochenstunden zu arbeiten, also "Teilzeit in Elternzeit" damit ich den Anschluss nicht verliere und nach der EZ wieder Vollzeit arbeiten könnte. Wenn ich während der "Teilzeit in Elternzeit" erneut schwanger werden würde, wie berechnet sich dann mein neues Elterngeld? Genauso wie mein jetziges nach meinen letzten 12 Vollzeitgehältern oder gehen die Monate Elternzeit vor "Teilzeit in Elternzeit" mit null und die restlichen Monate mit dem Teilzeitgehalt in die Berechnung ein? Ich danke Ihnen schon mal für die Antwort und viele Grüße

von Marinaelena am 25.05.2015, 01:04



Antwort auf: Elterngeld bei Schwangerschaft während Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2015



Antwort auf: Elterngeld bei Schwangerschaft während Teilzeitarbeit in Elternzeit

Teilzeit in Elternzeit wie es ist, mit dem Teilzeitlohn. Das vor dem ersten Geb. des Kindes mit dem Lohn vor der ersten Geburt. Allerdings wird die Lücke zwischem ersten Geb. und Arbeitsantritt wohl mit 0€ gerechnet, meines Wissens nach. Du müsstest ab 08.03.16 arbeiten, um keine Lücke zu haben.

von Sternenschnuppe am 25.05.2015, 14:24



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