Frage: Elterngeld bei 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist Beamtin in Elternzeit und ist nun erneut schwanger, wir haben daher eine Frage zum Elterngeld und der Beschäftigungsaufnahme. Unser erster Sohn ET 26.07.2015 (Frühgeburtlichkeit) mit direkt anschließender Elternzeit bis 02.06.2017. Das Elterngeld wurde über die ersten 12 Monate ausgezahlt. Die zweite Schwangerschaft mit einem voraussichtlichen ET 18.07.2017 liegt vor. 1) Wir würden gerne wissen ob die Elternzeit vor der Mutterschutzfrist noch beendet werden kann, wobei der Frauenarzt ein individuelle Beschäftigungsverbot ausstellen wird. 2) Ab dem 02.06.2017 , der ursprünglich geplanten und bereits vereinbarten Wiederaufnahme der Arbeit, sollte doch eine beschäftigungsverbotsunabhängige Besoldung erfolgen. Wie aber werden die vorherigen Monate berechnet. Werden diese durch Monate vor der ersten Schwangerschaft ersetzt? Die grundsätzliche Möglichkeit zur Streichung von Elternzeitmonaten haben wir zur Kenntnis genommen, schaffen aber die Übertragung auf unseren speziellen Fall nicht. Von daher würden wir uns über Ihre Hilfestellung freuen. Viele Grüße Chris

von chris_ginger am 09.11.2016, 13:54



Antwort auf: Elterngeld bei 2. Kind

Hallo, 1. Dazu gibt es unterschiedliche Urteile bei Beamtinnen 2. Welche vorherigen Monate? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.11.2016



Antwort auf: Elterngeld bei 2. Kind

1) Natürlich nicht! 2) Was ist denn eine "beschäftigungsverbotsunabhängige Besoldung"? Sollte nach der EZ wieder Vollzeit gearbeitet werden, dann gibts auch die Vollzeit-Besoldung. Lautet die Vereinbarung auf TZ, dann eben TZ-Besoldung. Da der Mutterschutz erst am 6.6.17 beginnt, wird die angemeldete EZ ganz normal auslaufen. Als Arbeitstage wären evtl der Freitag 2.6. und Montag 5.6.17 zu regeln. Die 2 Tage können super mit Urlaub überbrückt werden. Ab dem 6.6. gibts dann Mutterschaftsgeld (Besoldung läuft weiter), gemäß dem gann gültigen "Vertrag" (Vollzeit, Teilzeit). Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.11.2016, 20:56



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