Hallo, bin momentan in Elternzeit des ersten Kindes, diese endet am 4.9.14 nun bin ich wieder schwanger! der neue Mutterschutz beginnt am 29.9.14 also es überschneidet sich wegen 3 wochen! Habe aber ein BV für diese Zeit! Wieviel elterngeld bekomme und wieviel mutterschaftsgeld?LG Danke für die Hilfe
von
Ramona89
am 27.03.2014, 20:34
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Kind?
Hallo,
wieso überschneidet es sich? Es sind 3 Wo. dazwischen?
MG bekommen Sie voll.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2014
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Kind?
Muss noch dazu sagen, dass das BV für die ganze Schwangerschaft gilt! Bin Erzieherin!
von
Ramona89
am 27.03.2014, 20:45