Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte Ende November mein 2.Kind. Meine erste Tochter kam am 26.2.2012 zur Welt. Ich befand mich bis Ende Juli 2014 in einem Dienstverhältnis, allerdings war ich bis dahin noch in Elternzeit. Der Vertrag war befristet und ich sollte dann aber auch noch kündigen (hab ich auch getan)... Nun ist mir nicht klar, ob ich für mein zweites Kind Anspruch auf Elterngeld habe? Seit Vertragsende war ich weder beschäftigt noch habe ich irgendwelche Gelder bezogen. Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank vorab
von Lilisu am 06.11.2014, 10:49