Im Oktober 2016 wird unser 3 Kind geboren. Die letzten 12 Monate habe ich kein Einkommen erzielt und auch nach der Geburt werde ich kein Einkommen haben. Daraus ergibt sich der Mindestbetrag von 300 €. Soweit habe ich das verstanden. Ich möchte gerne 2 Jahre zu Hause bleiben und das Elterngeld splitten. Laut des neuen Antrages geht das aber nur bis zum 12. Lebensmonat und danach geht nur noch Elterngeld plus. Ich gehe aber nicht Teilzeit arbeiten nach der Geburt. Muss ich trotzdem dort die Kreuze machen nach dem 12. Lebensmonat? Wissen die auf dem Amt dann auch, dass ich das Geld splitten will? Das ist echt verwirrend!!!
von MamaDani79 am 18.08.2016, 12:06