Guten Tag, Ich habe Elterngeld auf 24 Monate gesplittet und meine Tochter ist jetzt fast 7 Monate alt. Jetzt ist es leider so das mein Mann Maler und Lackierer ist und Schlechtwetter stempeln soll für ca 4 Monate.Der Betriebsrat hat ihm gerade gesagt das er sich allerdings Schützen lassen kann wenn er nächstes Jahr für einen Monat in Elternzeit gehen würde. Ich wäre dann allerdings auch Zuhause da ich nicht glaube das mein Arbeitgeber das hin und her mit macht aber dann müssten wir nur 1 Monat überbrücken anstatt 4. Kann er das denn bei der Elterngeldstelle noch beantragen und streckt sich dann mein Bezugsraum?Muss er sein Elterngeld auch automatisch splitten?Gibt es einen Regelung wiviel er nehmen muss, also da es uns hauptsächlich um den Schutz geht würden uns 1 Monat vollkommen reichen! Ich habe gerade schon da angerufen leider geht da mal wider keiner ans Telefon und wir müssen das schbellst möglich wissen. Vielen Dank
von sabrinadaniel am 03.12.2014, 10:58