Hallo Frau Bader, meine Freundin erwartet im Juli 2016 unser Kind. Bezüglich Elterngeld habe ich folgende Frage. Ich bin zu meiner Freundin gezogen und habe dort meinen Zweitwohnsitz gemeldet. Meinen Hauptwohnsitz habe ich aus beruflichen Gründen an meinem alten Wohnsitz belassen. Für das Elterngeld ist es entscheidend, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zu leben. Ist dies durch den Zweitwohnsitz gewährleistet? Oder muss es zwingend der Hauptwohnsitz sein? Herzlichen Dank, R. Schmidt
von Hemdzipfel am 25.05.2016, 14:04