Hallo Frau Bader, und noch eine Frage: mein erstes Kind wurde 2016 geboren, wenn nun mein zweites Kind 2018 zur Welt kommen würde, welcher Zeitraum wird dann für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind herangezogen, wenn ich (Einkünfte aus Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis) im Kalenderjahr (2017) vor der Geburt des zweiten Kindes 9 Monate Elterngeld und in dem Jahr davor (2016) drei Monate Elterngeld bezogen habe? Wird in diesem Fall dann auf das noch davor liegende Kalenderjahr (2015, in diesem Fall wieder das Jahr, das schon beim ersten Kind herangezogen wurde) zur Berechnung herangenommen? Bekäme ich dann also wieder das gleiche? Vielen Dank!
von spring36 am 30.05.2017, 20:02