Frage: Elterngeld - Partner

Hallo Frau Bader, Unser Sohn kam am 11.4.16 auf die Welt. Ich habe bis zum 11.06.17 Elternzeit beantragt. Mein Mann wird dann ab dem 12.06.17 zwei Monate Elterngeld machen + 3-4 Wochen Urlaub nehmen je nachdem wie lange die Kita Eingewöhnung im August 17 dauern wird. Im November 16 nimmt er noch einen Monat Elternzeit mit mir zusammen, also insgesammt 3 Monate zusammen gerechnet. Wir hatten gedacht, dass wir jetzt 14 Monate Elterngeld bekommen, da er sich ja auch an der Elternzeit beteiligt. Jetzt habe ich aber gehört, dass er keins bekommen soll, da seine zwei Monate im Sommer 17 nicht innerhalb der ersten 14 Monate liegen. Wir wussten nicht, dass dies so sein muss und dachten, er könnte auch noch später Elterngeld bekommen und ich erstmal die ersten 12 Monate und er dann später seine beiden Monate. Ist das richtig so, dass er da leer ausgeht??? Wenn dem so ist, kann er aber doch für November ebenfalls zumindest den einen Monat Elterngeld beantragen oder? Oder zählt das nicht, weil er mindestens 2 Monate in den ersten 14 Monaten machen muss... Ich versteh das nicht so ganz... bekommen wir dann für November beide das volle Elterngeld oder nur ich.... Vielen Dank!

von FrauStorch am 22.06.2016, 14:19



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Hallo, 1. Sie können nur bis zum ersten Geburtstag Elterngeld bekommen, wenn Sie es alleine nehmen. 2. Wenn Sie mit ihrem Mann gemeinsam 14 Monate nehmen, ist die Zeit frei verteilbar, außer die ersten beiden Monate, die immer der Mutter angerechnet werden, wenn diese Mutterschaftsgeld bekommt. 3. Er muss seine beiden Monate innerhalb der ersten 14 Monate nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Er bekommt kein EG, weil er keine zwei Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate hat. Ein Monat (Nov) reicht nicht. Ihr könntet versuchen mit dem AG zu reden, ob er seine EZ ggf. Vorziehen oder verlängern kann, ein Monat würde ja reichen, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Wenn ihr parallel EG bezieht bekommt jeder den ihm zustehenden Satz. Das wird nicht untereinander verrechnet. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 14:26



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Er muss beide Monate in den ersten 14 Monaten nehmen und er muss mindestens 2 Monate nehmen. Sonst gibt es kein Elterngeld. Wenn das Kind am 11. geboren ist, dann muss er immer 11.-10. des Folgemonates nehmen. Ihr müsst also noch einmal neu planen. Das steht doch aber auf den Anträgen drauf, oder nicht mehr ?

von Sternenschnuppe am 22.06.2016, 14:30



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Alles unter Punkt 9 erklärt. https://www.elterngeld.net/schleswig-holstein/ab_01_07_2015/Elterngeldantrag.pdf

von Sternenschnuppe am 22.06.2016, 14:32



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Hallo, und du kannst kein Elterngeld bis zum 11.6. bekommen, da der Mutterschutz immer als Bezugsmonate für Elterngeld gerechnet wird. Du kannst also bis zum 10.4.17 Elterngeld bekommen und dein Mann dann vom 11.4. bis zum 10.6.17 oder dann einen Monat und einen Monat im Herbst `16. LG, bobcat

von bobcat am 22.06.2016, 14:47



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Ich danke euch. Er bekommt aber doch nur Elterngeld wenn er auch Elternzeit nimmt. Und er kann vor Mitte Juni 17 nicht nochmal Elternzeit nehmen. Wir müssen die Zeit bis August 17 bis zum Kita Start überbrücken. Deswegen gehe ich ab dem 11.6. wieder arbeiten und er in Elternzeit. Ist das alles ärgerlich...

von FrauStorch am 22.06.2016, 18:17



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Wieso noch einmal ? Hat er schon einen Monat Elternzeit und Geld bekommen ?

von Sternenschnuppe am 22.06.2016, 18:37



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Wie wäre es mit einem Kompromiss? Er kann seine Monate "halbieren" und du auch. Dann gibt es für diese Monate zwar nur halbes Elterngeld, aber wenn ihr hättet mehr Monate zur Verfügung. Und dann auch über den 14ten Lebensmonat hinaus. Bei Elterngeld Plus auch mit dann verdienst bei bis zu 30 Std Teilzeit die Woche. Würde mich da dann auch mal einlesen.

Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 19:00



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Muss er dann mind. 4 Monate machen wenn wir das Elterngeld halbieren? Wir müssen das mal durchrechnen...

von FrauStorch am 22.06.2016, 19:37



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Leider hab ich meinen Antrag auf Elterngeld für 12 Monate schon gestellt. Ebenfalls meinen Elternzeit Antrag beim Arbeitgeber...

von FrauStorch am 22.06.2016, 19:38



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Ich frage noch einmal. Wie meinst Du das mit noch einmal Elternzeit melden geht nicht bei Deinem Mann. Hatte er schon Elternzeit ? Wenn nein, dann kann er die Meldung korrigieren.

von Sternenschnuppe am 22.06.2016, 20:21



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Wenn Du Dein Elterngeld halbierst wäre die Meldung beim AG ja auch richtig. Zumal wenn Du bisher davon ausgegangen bist das Du bis über den 1ten Geburtstag hinaus Elterngeld beziehen kannst. das würde ja nur klappen wenn Du eben 2 Monate halbierst. Du könntest zudem nach Bedarf auch noch verlängern. Und wenn Du vor hast nicht mehr wie 30 Std die Woche zu arbeiten,. dann würde ich sogar dazu dringend raten. Lieber Teilzeit arbeiten innerhalb der Elternzeit wie den Vertrag dauerhaft auf Teilzeit runterschrauben.

Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 20:55



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Verlängern aber nur mit Zustimmung des AG. Frau Bader antwortet immer, dass man sich weiterhin für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen muss.

von Sternenschnuppe am 22.06.2016, 20:59



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Ich versuch es nochmal: Nein, mein Mann hat noch kein Elterngeld bekommen und noch keine Elternzeit genommen. Die Entscheidung kam so: ich fragte ihn wieviel Elternzeit er sich nehmen kann/möchte ohne dass der Stress bei seiner Arbeit zu groß wird. Männer in Elternzeit wird da nicht so gern gesehen und einer der Vorgesetzten macht denjenigen Männern ganz schön das Leben schwer. Er sagte 3 Monate wären für ihn max. drin. Ich hab mich sehr aufgeregt darüber und nach viel hin und her hat er noch den November rausgeholt damit wir zu dritt noch gemeinsame Zeit haben. Da das Kita Jahr erst im August beginnt müssen wir bis dahin überbrücken. Er hat jetzt mit seinen Vorgesetzten ausgehandelt dass er 2 Monate im Sommer macht und dann noch 3-4 Wochen Urlaub nimmt. Find ich auch blöd ist aber jetzt erstmal so. Das heißt er macht sinnigerweise die letzten drei Monate (also rückwärts gezählt August, Juli; Juni) und ich bis dahin.so haben wie keine Betreuungslücke. Ich gehe ab dem 11.6. wieder arbeiten wenn er mit seiner Elternzeit beginnt. Dass ich nur 12 Monate Elterngeld kriege und nicht bis zum 11.6. Ist mir klar. Nur dachten wir dass er trotzdem noch seine 2 Monate ElternGeld bekommt wenn er dann Elternzeit nimmt. Warum auch nicht? Ich verstehe nicht warum das innerhalb der 14 Monate liegen muss wie kriegen doch dann nicht mehr Geld... ich würde es bis 11.4. kriegen, dann hätten wir 2 Monate nur sein Gehalt und dann 2 Normen Gehalt + sein Elterngeld. Was wäre anders wenn ich 2 Monate früher in den Job gehen würde? Macht doch für den Staat keinen Unterschied. Die Regelung so führt dich dazu, dass man zeitlich total eingeengt wird und sein Kind früher fremdunterbringen muss. Und ich kann ja nicht nach einem Jahr Abwesenheit am Arbeitsplatz für 2 Monate zurück kehren um danach wieder in Elternzeit zugehen nur damit wir innerhalb der 14 Monate bleiben. Da zeigt mein AG mir doch (nachvollziehbar) den Vogel. Dann sollen die keinen festen Kita Start machen sondern man sollte jederzeit einen Platz bekommen können. Je nachdem wann das Kind geboren ist, ist das doch echt unfair.

von FrauStorch am 22.06.2016, 23:24



Antwort auf: Elterngeld - Partner

Dem Kind steht ein Platz zu ab einem Jahr. Tagesmütter nehmen im ganzen Jahr auf. Die Kindergärten können erst im Sommer, wenn die Schulanfänger die Plätze frei machen. Vorher sind sie meist voll. Es sei denn ein Kind zieht weg. Aber es ist ja noch ein Jahr Zeit, vielleicht könnt ihr Rücklagen bilden. Er kann auch Monat 13+14 nehmen und splitten, dann kann er 13+ 14 bis 30 Stunden arbeiten und 15 + 16 ganz Zuhause bleiben. Ist dann weniger Elterngeld, aber immerhin.

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 07:16



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