Frage: Elterngeld Nebengewerbe

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade etwas ratlos und bekomme nirgends eine kompetente und hilfreiche Aussage. Ich bekomme noch 2 Monate Elterngeld. Möchte aber jetzt schon ein kleines Nebengewerbe anmelden um ein wenig dazu zu verdienen. Ich würde Schmuck verkaufen, das System ist ähnlich wie bei Tupper. Welche Auswirkungen hat es auf die letzten beiden Elterngeld-Auszahlungen? Ich müsste meinen Voraussichtlichen Einnahmen schätzen und der L-bank mitteilen aber wie kann ich das machen wenn ich noch keinerlei Ahnung habe wieviel das sein wird. Gibt es eine Möglichkeit das Gewerbe bereits zu führen ohne eine Auswirkung auf das Elterngeld zu haben? Lg

von Irena303 am 19.09.2015, 22:56



Antwort auf: Elterngeld Nebengewerbe

Hallo, nein, es wird erst geschätzt u später festgelegt. Das kann man nicht umgehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2015



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