Ich habe meinen Elterngeldantrag nach 6 Monaten bewilligt bekommen, habe rund 500 Euro pro Monat zur Verfügung, davon werden jetzt ca 200 Euro einbehalten als Nachzahlung für das Jobcebter. Dadurch habe ich eine Nachzahlung von ca 1800 Euro.
Ich habe im November 2014 mein Kind geboren, bis zum 14.07.14 war ich voll berufstätig. Durch ein beschafttigungsverbot vom Arzt bin ich nicht vermittelbar gewesen für das Arbeitsamt und hatte somit kein ALG eins bekommen und musste ALG zwei beantragen.
Darf ddas Jobcebter jetzt meine Nachzahlung von 1800 Euro anrechnen, obwohl die Elterngeldstelle für 7 Monate mir nur die 300 Euro zahlt, und die zwischen deferenz von ca 200 Euro dem Jobcebter nachzahlt?
Danke im voraus!!
MfG
ALEX
von
Alex14
am 27.04.2015, 11:05
Antwort auf:
Elterngeld Nachzahlung und ALG zwei
Hallo,
ich frag mich schon, ob Sie zu Recht kein ArbGeld 1 bekommen haben.
lle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht also zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.
Beispiel: Wer vor der Geburt des Kindes 160 Euro netto verdient hat, erhält nach der Geburt diesen Betrag als Elterngeldfreibetrag zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, zur Sozialhilfe oder zum Kinderzuschlag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2015
Antwort auf:
Elterngeld Nachzahlung und ALG zwei
Naja, fraglich ist halt, war es schon echtens das Du kein Arbeitslosengeld1 bekommen hast oder Krankengeld? IMO hätte dir nämlich eines von beiden sehr wohl zugestanden. Je nachdem für was und in welchem Umfang du das BV bekommen hast. Ist aber einerlei, da sicherlich sämtliche Widerspruchsfristen bereits durch sein dürften.
Wenn Ich das richtig verstanden habe, hast du jetzt die Nachzahlung des Elterngeldes bekommen - und solange wie das gedauert hat anstelle dessen Hartz4. Richtig so? Falls ja, dann dürfte das Amt im recht sein und den Anteil anrechenbares Elterngeld - für das Hartz4 in Vorkasse getreten ist - jetzt wieder zurückfordern.
Mitglied inaktiv - 28.04.2015, 18:47