Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Höhe des Nebenverdienstes bei Elterngeldbezug. Wäre es prinzipiell möglich, die max. Hinzuverdienstgrenze in einzelnen Monaten zu überschreiten, ohne den grundsätzlichen Anspruch auf das Elterngeld zu verlieren? Also z.B. den 2. Monat voll arbeiten zu gehen, dann natürlich auch kein Elterngeld für diesen Monat zu erhalten und dann die anderen Monate überhaupt nicht oder innerhalb der Hinzuverdienstgrenze arbeiten zu gehen? Oder bedeutet eine (einmalige) Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze automatisch den Anspruch auf Elterngeld generell zu verlieren? Danke und Gruß kaec
von kaec am 24.02.2017, 13:14