Elterngeld - Hinzuverdienstgrenze und genereller Anspruch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld - Hinzuverdienstgrenze und genereller Anspruch

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Höhe des Nebenverdienstes bei Elterngeldbezug. Wäre es prinzipiell möglich, die max. Hinzuverdienstgrenze in einzelnen Monaten zu überschreiten, ohne den grundsätzlichen Anspruch auf das Elterngeld zu verlieren? Also z.B. den 2. Monat voll arbeiten zu gehen, dann natürlich auch kein Elterngeld für diesen Monat zu erhalten und dann die anderen Monate überhaupt nicht oder innerhalb der Hinzuverdienstgrenze arbeiten zu gehen? Oder bedeutet eine (einmalige) Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze automatisch den Anspruch auf Elterngeld generell zu verlieren? Danke und Gruß kaec

von kaec am 24.02.2017, 13:14



Antwort auf: Elterngeld - Hinzuverdienstgrenze und genereller Anspruch

Hallo, Aufhänger es nicht die Höhe des Verdienstes, sondern die Arbeitszeit. Sie dürfen Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entnehmen sie automatisch die Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2017



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