Liebe Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Elterngeld/Elternzeit und Urlaub. Unser Baby wird am 5. Oktober 2014 geboren (sagen mir mal, der Termin steht jetzt mal fix). Ich bin seit Januar 2014 arbeitssuchend gemeldet und rutsche in ein paar Tagen vom Arbeitslosengeld I in den Mutterschutz, wobei die Krankenkasse die Zahlung des Mutterschaftsgeldes übernimmt (6 Wochen & 8 Wochen). Ich selbst werde für das 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beantragen. Dabei werden ja die zwei Monate nach der Geburt mit dem Elterngeld verrechnet. Mein Mann ist in Vollzeit berufstätig. Er möchte auch in Elternzeit gehen, allerdings erst im März 2015 und im September 2015. Zum Geburtstermin am 5. Oktober 2014 bis Anfang November 2014 möchte er seinen Urlaub aus 2014 verbrauchen. Geplant sind aktuell 24 Tage. Jetzt meine Frage: Kann zum Zeitpunkt der Geburt mein Mann seinen Urlaub aus 2014 verbrauchen? Oder ist es Pflicht, zu diesem Zeitpunkt einen Monat in Elternzeit zu gehen? Wenn er nicht in Elternzeit gehen muss und die zwei Monate erst 2015 in Anspruch nehmen kann, wird dann trotzdem für den Monat, wo er seinen Urlaub in 2014 nimmt (also Oktober/November 2014), das Elterngeld angerechnet? Ist es möglich, dass der Urlaub während der gesamten Zeit nicht zu berücksichtigen ist? Und wird das Elterngeld tatsächlich erst für die zwei Monate ausbezahlt, wo der Mann die Elternzeit nimmt (in diesem Fall März und September 2015)? Gibt es finanzielle Nachteile, wenn er jetzt im Oktober/November 2014 statt dem Monat Elterngeld/Elternzeit seinen Urlaub aus 2014 verbraucht? Aus Ihrer Erfahrung: Was würden Sie uns raten? Urlaub verbrauchen und die zwei Monate in 2015 in Anspruch nehmen? Oder einen Monat zur Geburt in Elternzeit gehen und im Anschluss den Urlaub nehmen, und den übrigen Monat der Elternzeit nimmt mein Mann dann in 2015? Es tut mir leid, dass der Text etwas länger geworden ist. Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich herzlichst! Viele Grüße Cora_78
von Cora_78 am 15.08.2014, 08:18