Hallo Frau Bader,
ich hole den thead nochmal hoch.
ich würde gerne 20 Monate Elternzeit nehmen.
Habe ich das richtig verstanden das wenn man sich das Elterngeld auf 20 monate teilen lässt,keinen Anspruch auf Betreuungsgeld mehr hat?
Komme ich besser wenn ich mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und selbst zur Seite lege und damit noch die 150 EUR betreuungsgeld beziehen kann?
Bin ich krankenversichert wenn ich bei der Elterngeld stelle nur für 12 LM Elterngeld beziehe,aber 20 LM zu Hause bleibe?
Entbindungstermin ist mitte Oktober.
Lg
von
Cojote
am 19.06.2015, 16:02
Antwort auf:
Elterngeld/Betreuungsgeld
Hallo,
Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann Betreuungsgeld und ElterngeldPlus gleichzeitig bezogen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2015
Antwort auf:
Elterngeld/Betreuungsgeld
Hallo,
beitragsfrei krankenversichert bist Du auch, wenn Du ohne Elterngeldbezug in Elternzeit bist. Das setzt aber voraus, dass Du ein Arbeitsverhältnis hast. Du kannst Dich evtl. auch über Deinen Mann beitragsfrei versichern, wenn Du verheiratet bist.
das Betreuungsgeld ist abhängig davon, ob das Kind in einer öffentlich finanzierten Betreuungseinrichtung ist oder nicht. Wenn es in einer solchen Betreuungseinrichtung ist, bekommst Du kein Betreuungsgeld. Wenn Dein Kind allerdings z.B. von der Oma oder von einer Freundin betreut wird, gibts Betreuungsgeld, bis längstens zum 3. Geburtstag.
Luvi
von
luvi
am 19.06.2015, 16:53