Die Mutter meines Babysitterkindes ist zum dritten Mal schwanger. Kind 1 kam Ende 2006 und somit bekam sie kein Elterngeld usw.. Kind 2 kam Ende 2012. 2013 kam ich dazu um die Mutter stundenweise zu entlasten. Somit erfuhr ich auch dass sie kein Elterngeld bekommt da sie seit August 2010 nicht mehr arbeitet. Sie hat bis heute kein ALG beantragt. Ihr Mann verdient sehr gut. Im Mai 2015 kommt jetzt Kind 3. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass die Mutter keinen Anspruch auf Elterngeld hat nur weil sie kein ALG haben möchte (die Gründe dafür sollen hier bitte keine Rolle spielen). Ich habe immer geglaubt (mache es eigentlich immer noch) dass egal was vorher war man den Anspruch auf 12 Monate Elterngeld von 300 € hat. Ist das denn nicht so? Die Mutter wird mind ein Jahr zu Hause bleiben. Frühester Kitastart wäre Sommer 2016. Da sie Kind 1 erst mit zwei in die Kita gegeben hat, das bei Kind 2 auch so vor hatte, denke ich, das Kind 3 dann Sommer 2017 in die Kita kommen soll. Welche Ansprüche (außer Kindergeld) hat die Mutter bis dahin? Für Kind 2, inzwischen 26 Monate alt, hat sie bis heute kein Elterngeld bekommen und wird es auch nicht mehr. Aber hat sie nicht Anspruch auf Betreuungsgeld? Auf die 150 € im Monat und das bis zum dritten Geburtstag des Kindes? Im Internet liest man viel darüber. Auch maximales was beide Elternteile zusammen verdienen dürfen. Da steht was von einer halben Million im Jahr. So viel verdient der Vater nicht. Ich würde gerne wissen wie da der rechtliche Stand aktuell ist.
von Ani123 am 15.01.2015, 18:26