Frage: Elterngeld Berechnung

Hallo Frau Bader, Meine Elterzeit (2 jahre) endet am 7.7.17 von Kind 1 , wir Planen jetzt aber kind 2 ( ich würde aber ab Juli wenn meine Elternzeit zuende wäre ja auf vollzeit in meinen alten beruf ( medizinisch) wieder anfangen müssen wenn ich dann schwanger wäre würde ich ja gleich ins bv rutschen richtig?? Und angenommen der Et wäre am 10.12.2017 dann würde der Mutterschutz ja beginnen am 29.10.2017. Dann hätte ich für die neue Eltergeldberechnung ja nur Juli fast volles bv gehalt, ganzer August u ganzer September. Also nur 3 Monate oder zählt Oktober auch noch mit ? Weil eig ist der monat ja fast zuende :/ Hoffe ich konnte es nun verständlich schreiben . Liebe grüße

von BabyJane17 am 20.02.2017, 17:53



Antwort auf: Elterngeld Berechnung

Du wirst nicht automatisch ins BV rutschen und egal ob mit oder ohne, die Zeitschiene ist für das nächste Elterngeld kontraproduktiv. Wenn der Mutterschutz tatsächlich am 29.10. beginnen würde, zählt der unter normalen Umständen nicht mit.

Mitglied inaktiv - 20.02.2017, 20:50



Antwort auf: Elterngeld Berechnung

Wieso werde ich nicht automatisch ins bv rutschen?? Wenn ich schwanger bin und er mich nicht einsetzen kann - er mir dann ein bv ausspricht?! :-)

von BabyJane17 am 21.02.2017, 08:32



Antwort auf: Elterngeld Berechnung

Schärfere Regelungen und Kontrollen. Es gab zu viel Missbrauch. Einige zahlen bereits das BV Geld zurück. Es wird also auch rückwirkend geprüft.

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 11:11



Antwort auf: Elterngeld Berechnung

Achsoo ja ich hatte aber schon bei meinem ersten Sohn ein BV aufgrund gefährlicher gesundheitsschädlicher Stoffe und Röntgenstrahlen.

von BabyJane17 am 21.02.2017, 11:37



Antwort auf: Elterngeld Berechnung

Bei Deiner ersten Schwangerschaft mag das noch so gewesen sein. Jetzt MUSS der AG Dir Aufgaben suchen. Anmeldung, Telefondienst, Akten aufarbeiten usw. Für die meisten AG wird es ziemlich schwer, zu belegen, dass es tatsächlich keine anderen Einsatzmöglichkeiten gibt. Suche lieber Kinderbetreuung für Dein erstes Kind, sonst bist Du zum Schluss noch arbeiarbeitslos... Weil Du keine Betreuung hast und der AG Dich kündigt.

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 11:59



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