Frage: Elterngeld Berechnung 2. Kind

Hallo Frau Bader Wir planen unser zweites Kind zu bekommen. Unser Sohn ist 1 Jahr alt im August, wir würden gerne - wenn das Glück auf unserer Seite ist - noch vor seinem 2. Geburtstag das zweite Kind bekommen. Um es leichter zu machen würde ich vorschlagen gehen wir von einem fiktiven Entbindungstermin Mitte Juni 2018 aus. Ich habe bis August 2018 Elternzeit und beziehe Elterngeld plus. Ich habe bis Beginn Mutterschutz voll gearbeitet. Wie genau würde sich dann das Elterngeld für das zweite Kind zusammen setzen? Vielen Dank und freundliche Grüße Tina

von Rulam am 09.08.2017, 12:33



Antwort auf: Elterngeld Berechnung 2. Kind

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017



Antwort auf: Elterngeld Berechnung 2. Kind

da das 2te Kind älter wie ein Jahr ist, würden alle Monate nach dem 14ten Lebensmonat in denen du kein Einkommen hast mit 0 € in die Berechnung für das zweite EG gehen. Außer du gehst innerhalb der EZ in Teilzeit arbeiten, dann würde das Teilzeitgehalt gewertet werden. Zudem werden die Mutterschutzzeiten ausgeklammert. was dann an 12 Monate Beitrags für das neue EG fehlt wird durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt. Heißt klar, es wird deutlich weniger wie beim ersten Kind werden, außer du sorgst eben dafür keine oder möglichst wenige Nullrunden zu haben - indem du vor dem neuen Mutterschutz wieder arbeitest. Ach ja, und solltest du noch in laufender EZ sein wenn der neue Mutterschutz beginnt, dann diese EZ unbedingt zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1.

Mitglied inaktiv - 09.08.2017, 18:30



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