Elterngeld / Benachteiligung bei einjährigen Bezugszeitraum

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld / Benachteiligung bei einjährigen Bezugszeitraum

Sehr geehrte Frau Bader erneut eine Frage zum Elterngeld: Ist es richtig, dass man bei der Berechnung für Kind zwei finanziell benachteiligt ist, wenn man das Elterngeld einmalig ausbezahlt bekommt? Da ja bei der Berechnung des EG für Kind zwei Monate mit EG und Mg ausgeklammert werden, wird auf das Einkommen vor Geburt des ersten Kindes zurückgegriffen. In meinem konkreten Fall habe ich das EG nicht aufsplitten lassen. Bleibe jedoch ein zweites Jahr ohne Bezüge in Elternzeit. Diese Zeit würde mir ja als Nullrunde angerechnet werden. Ist es richtig, dass bei Aufsplitten des EG auf zwei Jahre mein Lohn vor der Geburt meines ersten Kindes herangezogen würde? M.E. stellt dann die Variante der einmaligen Auszahlung (trotz zweijähriger Ez) eine ungemeine finanzielle Benachteiligung dar! Danke für Ihre Antwort.

von Phyllis am 29.10.2014, 18:39



Antwort auf: Elterngeld / Benachteiligung bei einjährigen Bezugszeitraum

Hallo, nein, es zählt auch beim Splitting nur das erste Jahr Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2014



Antwort auf: Elterngeld / Benachteiligung bei einjährigen Bezugszeitraum

Auch wenn das Elterngeld gesplittet wird, wird nur das erste Jahr bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert (= Bezug von Elterngeld). Es findet keine Benachteiligung statt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.10.2014, 20:13



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