Sehr geehrte Frau Bader erneut eine Frage zum Elterngeld: Ist es richtig, dass man bei der Berechnung für Kind zwei finanziell benachteiligt ist, wenn man das Elterngeld einmalig ausbezahlt bekommt? Da ja bei der Berechnung des EG für Kind zwei Monate mit EG und Mg ausgeklammert werden, wird auf das Einkommen vor Geburt des ersten Kindes zurückgegriffen. In meinem konkreten Fall habe ich das EG nicht aufsplitten lassen. Bleibe jedoch ein zweites Jahr ohne Bezüge in Elternzeit. Diese Zeit würde mir ja als Nullrunde angerechnet werden. Ist es richtig, dass bei Aufsplitten des EG auf zwei Jahre mein Lohn vor der Geburt meines ersten Kindes herangezogen würde? M.E. stellt dann die Variante der einmaligen Auszahlung (trotz zweijähriger Ez) eine ungemeine finanzielle Benachteiligung dar! Danke für Ihre Antwort.
von Phyllis am 29.10.2014, 18:39