hallo,
wir beziehen bis März 15 Elterngeld für unseren Sohn, der am 27.März zwei Jahre alt wird. Während der Elternzeit lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus.
Jetzt ist meine Frage:
Habe ich nach Ablauf der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ja, wird es nach meinem Arbeitslohn oder nach dem Elterngeld berechnet??
Wir planen auch ein zweites Kind, sollte ich in der Zwischenzeit, also ab März 2015, keine Arbeit finden, wie berechnet sich dann das Elterngeld?
Sollte ich Arbeit finden, wie würde sich das Elterngeld dann berechnen?
Ich weiß dass sind viele Fragen auf einmal.... Aber leider müssen wir genau rechnen, ob wir uns ein zweites Kind überhaupt leisten können.... Da wir es nicht vor dem 3. Lebensjahr in die Krippe/den Kindergarten geben möchten.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße Sonja
von
spoilerspike
am 02.07.2014, 20:44
Antwort auf:
Elterngeld/ Arbeitslosengeld
Hallo,
Sie können ArbGeld I bekommen,w enn Sie vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren u die Anwartschaften erfüllen. Das setzt aber voraus, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also jmd. anderes das Kind hütet.
Das Arbgeld wird nach der alten Tätigkeit berechnet, wahrscheinlich fiktiv.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2014
Antwort auf:
Elterngeld/ Arbeitslosengeld
ALG1 kannst Du nur bekommen wenn Du auch arbeiten willst und Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Elterngekd errechnet sich immer aus dem Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes.
Alles ab dem ersten Geb. vom vorherigen Kind ohne Einkommen durch Arbet geht mit 0€ in die nächste Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 02.07.2014, 20:49
Antwort auf:
Elterngeld/ Arbeitslosengeld
Hallo Frau Bader und hallo an alle anderen, ich will arbeiten und werde mich auch frühzeitig darum kümmern, ich weiß jedoch auch nicht, wie schnell es mit dem zweiten Kind funktioniert, ist etwas schwierig, für die Betreuung unseren Sohnes währe natürlich gesorgt!
von
spoilerspike
am 02.07.2014, 21:03