Hallo.
Mein Sohn wurde am 25.09.13 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Im 2. Jahr musste ich Alg 2 beantragen. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist der 23.03.16. Am 25.09.15 habe ich wieder mit meiner Arbeit begonnen. Nun wollte ich fragen was ich im Elterngeldantrag bei Einkommen der letzen 12 Monate eintragen soll. Zählt das Alg2 auch oder nur mein Einkommen seit Sept. 15?
Vielen Dank im voraus.
von
we4
am 01.02.2016, 08:52
Antwort auf:
Elterngeld ALg 2
Hallo,
es zählen die letzten zwölf Monate. Monate mit Arbeitslosengeld 2 zählen als Monate mit 0 Euro.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2016
Antwort auf:
Elterngeld ALg 2
Nur das Einkommen ab September. Alles davor geht mit 0€ in die Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 01.02.2016, 09:07
Antwort auf:
Elterngeld ALg 2
Danke. D.h ab Sept15 67% vom Lohn und davor die 300€ Mindestsatz oder?
von
we4
am 01.02.2016, 15:38
Antwort auf:
Elterngeld ALg 2
Ne.
Beispielzahlen :
Du hast 6 Monate Einkommen a 100"€
Und 6 Monate ALG2 a 0€ ( da kein Einkommen )
Ergibt ein Ergebnis von 6000€ auf die 12 Monate, also pro Monat 500€
Pro 20€ die zu 1000€ fehlen bekommst Du 1% mehr Elterngeld.
Es fehlen 500€ , durch 20 ergibt 25%.
Also 67 % + 25% = 92% von 500€ Durchschnittseinkommen ! als monatliches Elterngeld.
Das kannst Du ja mal mit Deinen Zahlen rechnen.
Der Monat vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt ist der 1. und dann solange zurück bis 12 voll sind.
von
Sternenschnuppe
am 01.02.2016, 15:51
Antwort auf:
Elterngeld ALg 2
Meinte natürlich Einkommen von 1000€.
Fehlte eine 0 :-)
von
Sternenschnuppe
am 01.02.2016, 15:52
Antwort auf:
Elterngeld ALg 2
Das heißt:
das Elterngeld wird aus dem Einkommen von September 15 bis Januar 16 ermittelt.
Rund 4x Gehalt = Summe
Summe / 12 = Jahresdurchschnitt
Und von diesem Jahresdurchschnitt gibts das Elterngeld (ca 65% zzgl Geschwisterbonus).
Das kannst du dir mit der ausführlichen Berechnung beim Elterngeldrechner ausrechnen lassen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.02.2016, 16:01