Frage: Eltern und Betreuungsgeld

Guten Abend! Ich hatte Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Gehe aber jetzt wieder arbeiten. Meine Frage ist: Bekomme ich dann demnächst Elterngeld und zusätzlich Betreuungsgeld? Hatte ja nur ein Jahr die Hälfte an Elterngeld bekommen. Vielen Dank! Liebe Grüße, Jenny

von Jenny1501 am 04.12.2014, 20:11



Antwort auf: Eltern und Betreuungsgeld

Hallo, EG bekommt man nur bis zu 12/ 14 Lebensmonat.Wenn Sie weniger als 30 Std/ Wo arbeiten u noch in EZ sind, bekommen Sie es weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2014



Antwort auf: Eltern und Betreuungsgeld

Ich glaube du hast was völlig mißverstanden Elterngeld gibt es grundsätzlich nur bis zum 12 ten bzw 14ten Lebensmonat. Selbst wenn du in diesem Zeitraum nur 3 Monate bezogen hast, bekommst du spätestens mit dem 15ten Lebensmonat keinen Cent Elterngeld mehr. ist das Kind jünger, und du arbeitest nicht mehr als 30 Std die Woche, kannst du im Zuge der Elternzeitregelung ZUSÄTZLICH zum Verdienst auch Elterngeld bekommen. Dann wird das aber entsprechend miteinander verrechnet. Was es gibt, ist die Option das man Elterngeld sich splitten läßt. Auch dann bezieht man im Grunde genommen nur die ersten 12 bzw 14 Lebensmonate Elterngeld. Nur, man läßt sich in diesem Zeitraum halt nur die eine Hälfte auszahlen, die zweite hälfte "spart" man gewissermassen dann wie bei der Bank (nur ohne Zinsen) und läßt sie sich dann im zweiten Jahr auszahlen. Evtl verwechselst du das also damit. Betreuungsgeld gibt er eh erst nach dem Elterngeldbezug und auch dann nur wenn man keine öffentliche Betreuung für das Kind in Anspruch nimmt. Und, es darf erst nach dem 01.08.2012 geboren sein. Kinder davor gehen eh leer aus.

Mitglied inaktiv - 05.12.2014, 09:11



Antwort auf: Eltern und Betreuungsgeld

Hallo, Wenn Du Dein Elterngeld gesplittet ausbezahlt bekommst und Du somt jetzt nur die zweite Rate erhältst, kannst Du gleichzeitig Betreuungsgeld bekommen. Das Kind darf allerdings nicht in einer öffentlich geförderten Betreuungseinrichtung bzw. Tagesmutter sein. Um vor dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld zu beziehen musst Du zusammen mit Deinem Partner bereits alle 14 EG-Monate bezogen haben. Sonst gibts das Betreuungsgeld erst ab dem 15. LM. Luvi

von luvi am 05.12.2014, 09:17



Antwort auf: Eltern und Betreuungsgeld

Danke euch :) Ne ich lasse die kleine zu Hause möchte sie erst mit 3 Jahren in den Kindergarten bringen. Habe aber nur die Hälfte Elterngeld bekommen. Ich warte einfach mal ab verstehe das nicht so wirklich. Aber danke :)

von Jenny1501 am 05.12.2014, 11:30



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