Frage: Einschreiben verschwunden?

Guten Tag Frau Bader, herzlichen Dank für die letzten Antworten. Ich habe nun ein weitere Frage: Wie verhält man sich rechtssicher gegenüber dem AG wenn die Post das Einschreiben(mit Rückschein) verbummelt? Ich bin nicht sicher ob mein AG schon bemerkt hat dass die letzte Krankschreibung nicht angekommen ist. Diese hatte ich mit Einschreiben mit Rückschein gesendet, ist aber bei der Post verloren gegangen! (Vorher hatte ich eine Kopie davon an meinen AG gemailt) 1. Kann einen deshalb der AG kündigen? 2. Sollte man seinen AG darauf ansprechen oder warten bis der sich meldet? 3. Wie verhält man sich gegenüber dem AG rechtssicher? (Mein Arzt ist die kommende Woche noch im Urlaub, somit kann ich vorerst keine Kopie bekommen) 4. Was kann man nun von der Post erwarten? Herzlichen Dank Beste Grüße Lena

von JoannaLena am 13.08.2017, 18:26



Antwort auf: Einschreiben verschwunden?

Hallo, bei Ihnen steht doch eine komplexe Geschichte dahinter, ob der AG kündigen kann, kann ich mit diesem Schnipsel an Infos nicht beurteilen. Waren Sie nicht schon länger krank? Im Übrigen tragen Sie das Risiko, dass die Post ein Einschreiben verbummelt. Woher wollen Sie denn eigentlich wissen, dass der AG es nicht erhalten hat? Es liegt ihm doch auch per Mail vor.Und damit haben Sie doch eine Kopie. Irgendwie haben Sie mit Ihrem AG eine Schieflage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2017



Antwort auf: Einschreiben verschwunden?

Du hättest schnellstmöglich beim Arzt eine neue AU holen können.

von Tina_33 am 13.08.2017, 18:39



Antwort auf: Einschreiben verschwunden?

1. Ja. SIE haben die Pflicht Ihre AU pünktlich abzugeben. Wie bereits MEHRMALS zu Ihren Threats geschrieben, hätten Sie die AU einfach persönlich abgeben können, besonders wenn Ihr böser böser AG ja so gemein zu Ihnen ist. 2. Ansprechen worauf? SIE haben die AU pünktlich abzugeben. Seien Sie froh, dass Sie noch nicht fristlos entlassen worden sind. Je länger Sie nicht erscheinen ohne Krankmeldung, desto höher ist die Wslkeit, dass Sie endlich gekündigt werden. 3. Rechtssicher... Sie haben bereits verk***t. Ihr AG hätte jedes Recht Sie zu kündigen. 4. Nichts. Die haften nicht. Sind schon sehr seltsame Zufälle bei Ihnen... Klingt ganz so, als würde Sie niemand mehr krankschreiben wollen und BV gabs wie erhofft wohl auch nicht. Hören Sie doch bitte auf hier Ihre abstrusen Fälle zu schildern! Ich glaube, Sie lesen die Antworten noch nicht mal bzw. verstehen diese nicht. Wirklich alles alles Gute für Ihre Schwangerschaft, aber das hier ist kein Forum in dem "rechtssichere" Tipps zum Thema " Wie drücke ich mich vor der Arbeit und bekomme trotzdem volles Gehalt" gegeben werden!

von Kristiiin am 15.08.2017, 12:10