Einkommen bei Schwangerschaft in Elternzeit, wenn Beschäftigungsverbot eintritt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einkommen bei Schwangerschaft in Elternzeit, wenn Beschäftigungsverbot eintritt?

Hallo Frau Bader, da ich diese Frage nun von niemandem beantwortet bekam,sind Sie meine letzte Hoffnung. Ich gebe zu ein wenig komplex. Folgender Fall: Ich befinde mich momentan in Elternzeit (2Jahre), diese endet im Mai 2017.Ich bin momentan in einem Angestelltenverhältnis.Aufgrund meines Berufes bekomme ich bei Eintritt einer Schwangerschaft Beschäftigungsverbot.Ich spiele mit dem Gedanken in der Elternzeit meinen Arbeitgeber zu wechseln, um bei meinem neuen Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit anzufangen mit der Bedingung ab Ende meiner Elternzeit Vollzeit zu arbeiten. Dazu muss gesagt werden, dass ich bei meinem jetzigen Ag ein Festgehalt habe und mein neuer Ag mir Grundgehalt+Umsatzbeteiligung anbietet.Jetzt ist die Frage: Mit welchem Einkommen kann ich rechnen, wenn ich nun beispielsweise im Februar 2017 schwanger werde und Beschäftigungsverbot bekomme?Was würde ich bis Ende der Elternzeit und welches Einkommen danach bekommen?Da ich ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht Vollzeit mit Umsatzbeteiligung gearbeitet hätte, wüsste man ja garnicht was ich hätte erwirtschaften können?!Mir dürfte doch durch das Beschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen? Liebe Grüße Julie

von Julie2016 am 15.06.2016, 22:58



Antwort auf: Einkommen bei Schwangerschaft in Elternzeit, wenn Beschäftigungsverbot eintritt?

Hallo, das müsste man dann schätzen, mglw. durch den verdienst anderer Mitarbeiter oder durch den alten Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2016



Antwort auf: Einkommen bei Schwangerschaft in Elternzeit, wenn Beschäftigungsverbot eintritt?

Das kann man ja dann anhand des Stumdenschnittes hochrechnen. Gäbe es denn sicher ein BV beim neuen AG ? Im BV bekommt man immer das, was man auch verdienen würde laut jeweils aktivem Vertrag. Den alten AG würdest Du dann kündigen zu Mai 17 und er stimmt dem Nebenjob zu? Der neue Vertrag ist unbefristet ? Überlege gut ob es nicht Nachteile hat wenn eh das zweite Kind geplant ist.

von Sternenschnuppe am 15.06.2016, 23:37



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