Frage: Einigung Ferienaufteilung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Exmann und ich sind seit drei Jahren getrennt. Seitdem renne ich jedes Jahr hinter ihm her, welche Hälfte der Ferien er übernehmen möchte, damit ich meinen Urlaub beantragen kann. Er meldet sich trotz Fristsetzung einfach nicht. Ich muss meinen Urlaub bis Ende Oktober für das Folgejahr eingetragen haben, um ihn sicher zu bekommen. Er ist Lehrer und hat sowieso frei, deshalb spielt das Thema für ihn keine Rolle. Eine schriftliche Umgangsvereinbarung will er nicht. Im letzten Jahr haben wir drei Wochen vor den Sommerferien beim Jugendamt die Ferien aufgeteilt. Ich möchte diese Ungewissheit nicht mehr. Kann ich eine Frist setzten mit einem Vorschlag und wenn er sich nicht meldet einfach sagen, dass er den Vorschlag akzeptiert hat? VG

von monimaus1980 am 05.01.2017, 21:50



Antwort auf: Einigung Ferienaufteilung

Hallo, Frage ist doch, ob Sie im Zweifel ohne ihn planen können. Wenn Sie auf ihn angewiesen sind, sieht das schlecht aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2017



Antwort auf: Einigung Ferienaufteilung

Nein, das geht nicht, da man ihn nicht zwingen kann. Du wirst Dir einen Plan B überlegen müsse , soziales Netz, Freizeiten etc. Doof und unfair, keine Frage, aber leider rechtlich nicht einklagbar oder durchsetzbar. Mein Mann hat damals vergeblich versucht das zu klären, muss auch seinen Urlaub zeitig planen , seine Ex lebt schon immer von H4 und ging noch nie arbeiten. Hatte unser Großer die ersten drei Wochen Schliesszeit in den Ferien entschied sie sich im letzten Moment für die letzten drei Wochen. Damals richterlich abgesegnet.

von Sternenschnuppe am 05.01.2017, 22:04



Antwort auf: Einigung Ferienaufteilung

Dann kann ich ja nie Urlaub etc. buchen, weil ich ja nicht weiß, ob unsere Tochter dann bei mir ist. Er entscheidet sowas immer sehr kurzfristig.

von monimaus1980 am 05.01.2017, 22:16



Antwort auf: Einigung Ferienaufteilung

Nein, da hast Du einen Denkfehler. Natürlich kannst Du Urlaub buchen. Und das würde ich an Deiner Stelle auch machen wenn Die von Dir genannte Frist verstrichen ist. Dann hat ER Pech gehabt und das Kind keine Zeit. Vielleicht wird er dann zeitiger Bescheid geben. Mach Dich unabhängig, plane ihn nicht fest ein, freue Dich wenn es klappt wie gewünscht,aber richte Deine Planungen nicht nach ihm ! Was will er denn machen ? Klagen ? Kommt Dir nur entgegen dann könnt ihr die nächsten Jahre ja festlegen, wann die Schulferien sind ist ja paar Jahre im Voraus bekannt ;-) Solange Du springst wenn er das möchte wird er nix ändern. Und nein, das ist seine Verantwortung, nicht Deine. Deinem Kind bringst Du das ja auch bei zu planen und dass man sich manchmal zeitig entscheiden muss. Da kann man auch zum Kind sagen dass es nun nicht wie vom Vater gewünscht zu ihm kann, weil der Vater sich nicht rechtzeitig entschieden hat, und Du aber zeitig planen musstest und auch wolltest.

von Sternenschnuppe am 05.01.2017, 22:29