Einhaltung des Mutterschutzgesetzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einhaltung des Mutterschutzgesetzes

Guten Tag Frau Bader, Ich bin in der 26. SSW und arbeite als Verkäuferin im Einzelhandel auf 400 € Basis. Es ist ein sehr kleiner Laden und die Ladenwandgestaltung ist so gebaut, dass viele der Sachen sehr hoch hängen. Das heißt für mich, dass ich ohne weiteres an die Sachen nicht drankomme. Daher muss ich mich entweder sehr strecken, um an die Sachen, die ich benötige zu kommen oder in den meisten Fällen auf eine Klappleiter draufsteigen, um die Sachen von oben zu holen. Bei uns im Laden ist keine Selbstbedienung für die Kunden vorgesehen. Das heißt, dass wir als Verkäufer die Sachen für die Kunden heraussuchen und zeigen müssen. Nun hatte ich vor einigen Wochen ein Schmierblutung nach der Arbeit und war daher in der Notfalkaufnahme. Hatte ein Verkürzung des Gebährmutterhalses. Da ich in den letzten Wochen Urlaub hatte, war mein FA der Meinung, dass es nicht notwendig wäre mich krankzuschreiben. Dennoch sollte och darauf achten, dass ich mich bei der Arbeit nicht zu doll anstrenge. Als ich erwähnt hatte, dass es bei uns am Arbeitsplatz die Notwendigkeit besteht eine Leiter zu nutzen, meinte sie nur, dass ich das in keinem Fall machen darf und ich mich deswegen mit Arbeitgeber verständigen sol,, ob die mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen könnten, falls mir keine andere Arbeit zugeteilt werden darf. Sie könne mit kein BV ausstellen, da aus medizinischer Sicht im Mement kein Grund darüf besteht. Das muss das Unternehmen machen, da das Unternehmen für die Enhaltung des MuSchuG zuständig wäre. Daher habe ich mich an meine Vorgesetzte gewandt und ihr von der Lage berichtet und ihr auch erklärt, dass ich nicht mehr bereit bin so ein Risiko einzugehen, da ich auch schon nicht das erste Mal davon erfahren habe, dass ich die Leiter nicht nutzen darf. Ich habe es dennoch gemacht, weil ich eigentlichnauch weiterarbeiten wollte. Nun, da ich bereits im siebten Monat bin und auch der Bauch größer wird, will ich mich solchen Gefahren nicht mehr aussetzten. Sie meinte, dass sie versuchen würde bei der Geschäftsstelle das ganze weiterzuleiten. Allerdings sehe sie die Gefahr nicht und denke auch nicht dass ich deswegen ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Gleichzeitig sagte sie aber, dass sie mir keine andere Tätigkeit anbieten kann, die das Besteigen der Leiter nicht notwendig macht, da ich um die Kunden zu bedienen auf die Leiter steigen muss, um an die Sachen heranzukommen. Nun fühle ich mich von beiden Seiten iwie unfähr behandelt. Ist ja nicht so, dass ich keine Lust hätte zu arbeiten, aber wie kann ich das machen ohne mich und mein Kind in Gefahr zu bringen? Der FA meint es wäre Sache des Arbeitgebers ein BV auszustallen und der Arbeitgeber tut so als höre man das erste mal davon und es wäre eigentlich Sache des FA ein BV auszustellen. Keiner fühlt sich zuständig und ich stehe zwischen den und habe das jetzt alles angezettelt und nun das Problem.

von Delphin88 am 08.04.2017, 18:27



Antwort auf: Einhaltung des Mutterschutzgesetzes

Hallo, wenden Sie sich an das gewerbeaufsichtsamt. Der AG muss eine Gefàhrdungsbeurteilung vornehmen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2017



Antwort auf: Einhaltung des Mutterschutzgesetzes

Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Dein Arzt hat Recht, dass es Sache des AG ist dich ggf ins BV zu schicken. Wenn der AG die Gefährdung nicht sieht oder einschätzen kann, dann beim Amt Mal nachfragen, was die dazu meinen... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.04.2017, 20:29



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Der AG ist verpflichtet, erst mal zu schauen wie er das Problem mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen lösen kann, bevor er dich heimschickt. " die Ladenwandgestaltung ist so gebaut, dass viele der Sachen sehr hoch hängen" Ich kenne das so, dass es einen Greifhaken gibt, mit dem man ganz einfach vom Boden aus stehend die Kleiderbügel packen kann. Vielleicht ist das eine Lösung, die ohne Klappleiter funktioniert. Die Klappleiter solltest du wegen der Sturzgefahr nicht benutzen. Ansonsten steht das Gewerbeaufsichtsamt beratend und vermittelnd zur Verfügung, und gerade hier ist so ein typischer Fall, wo man das mit der Hilfe des Amts leicht geregelt bekommt. Ruf einfach bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz an.

Mitglied inaktiv - 08.04.2017, 21:09



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Hallo zusammen, Also bei uns im Laden gibt es Sachen, die hängen und es gibt Sachen, die verpackt an einer Wand in Regalen untergebracht sind. Die Sachen, die hängen, wären für mich sicherlich mit einem Greifhacken zu erreichen, aber bei den Sachen, die verpackt sind, ist das nicht möglich, da ich nicht sehen kann, was ich da heraussuche. Daher ist das Nutzen der Leiter notwendig. Da aber die Kunden aus versicherungstechnischen Gründen nicht auf die Leiter dürfen, müssen wir das machen. Des Weiteren, wenn ich die Gewerbeaufsicht zu Rate ziehe, kann dann dem Arbeitgeber ein Schaden dadurch entstehen, da ich ja in den vergangenen 6,5 die Leiter genutzt habe? Könnte die Gewerbeaufsicht dem Unternehmen eine Strafe verhängen? Ich möchte ja schließlich nach der Elternzeit auch dort arbeiten und befürchte, wenn ich da jetzt zu viel Aufstand mache, dass die mir kündigen könntwenn die Mutterschutzfrist nach der Geburt ausläuft. Oder soll ich zunächst abwarten, was die Geschäftsführung zu dem ganzen sagt. Meine Filialleiterin weißt alle Schuld und Entscheidungen von sich. Sie wisse von nichts, sie könne in dieser Sache nichts mitbestimmen und fände mein Verhalten auch nicht gut, da ihrer Meinung nach keine größere Gefahr fürmich bestehe. Jedenfalls nicht größer als für die anderen Mitarbeiter auch, wenn ich auf die Leiter steigen. Jetzt hatte ich zwei Wochen Urlaub und muss nächste Woche arbeiten. Meine VG rief mich an und fragte, ob ich überhaupt arbeiten kommen würde die Woche. Da ich von FA keine Krankschreibung habe muss ich ja wohl kommen. Keine Ahnung was ich machen soll. Was habe ich mir da nur eingebrockt. Hätte ich doch einfach die restlichen qcht Wochen einfach weitergearbeitet und gut ist.

von Delphin88 am 09.04.2017, 07:26



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"...wenn ich die Gewerbeaufsicht zu Rate ziehe, kann dann dem Arbeitgeber ein Schaden dadurch entstehen, da ich ja in den vergangenen 6,5 die Leiter genutzt habe? Könnte die Gewerbeaufsicht dem Unternehmen eine Strafe verhängen?" Da nun nichts passiert ist und der AG in Unkenntnis war, wird wohl sicher nicht beim Erstkontakt eine Strafe verhängt werden. Eine Strafe käme eher im Wiederholungsfalle in Frage, aber vielleicht nicht bei solchen Kleinigkeiten wie benutzen einer Klappleiter ohne Unfallfolgen. Es geht nicht um "Aufstand machen", sondern um die Anwendung des MuSchG. Das ist nicht wie eine Anzeige bei der Polizei, sondern man erhält Information und Unterstützung und erfährt die richtige Vorgehensweise. Manchmal haben Behauptungungen von Schwangeren geringen Wahrheitsgehalt und können sofort entkräftet werden, auch dafür ist ein Besuch der Gewerbeaufsicht nützlich. Ärzte können nichts überprüfen, die Gewerbeaufsicht schon. Könnten denn Kollegen für dich die verpackten Waren holen während du die an Bügeln mit dem Greifhaken holst?

Mitglied inaktiv - 09.04.2017, 08:45



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Also könnte ich ohne weiteres bei der Gewerbeaufsich anrufen und mich erkundigen in wieweit eine solche Regelung befolgt werden muss, ohne anzugeben um welchen Arbeitgeber es sich handelt? Ich sage mal so, wenn es um das Veräumen der Ware geht, dann sicherlich, aber wenn es darum geht Kunden zu beraten und zu Bedienen, dann wird es wohl schwierig werden, wenn ich immer auf die anderen warten muss, wenn die selber Kunden beraten. Zudem sind wir nur zu viert im Team und arbeiten zu 90% entweder zu zweit oder alleine. Und wenn ich alleine im Laden stehe, dann kann mir ja auch keiner zu Hand gehen. Das kommt zwar nicht oft vor, aber es kommt schon vor. Und wenn wir zu zweit arbeiten und die andere Person gerade Pause macht, dann wird es ja auch schwierig. Wir haben keinen Pausenraum, daher ist es oft so, dass meine Chefin, mit der vorwiegend arbeiten dann auch ihre Pause außerhalb des Ladens verbringt. Alles iwie sehr komplieziert. Zudem hat mit meine Chefin ja auch bereits gesagt, dass es für mich keine andere Möglichkeit gibt im Laden zu arbeiten ohne dabei auf die Leiter zu steigen. So etwas wie einen Greifhacken haben wir auch garnicht

von Delphin88 am 09.04.2017, 09:12



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Kann ich mich denn unverbindlich beim Gewerbeaufsichtsamt darüber informieren, ob ich auf die Leiter stegen darf oder nicht und ob damit, falls ich keine andere Tätigkeit zugeweisen bekommen kann, ich ein BV bekommen kann oder soll ich lieber erstmal abwarten was die Bezirksleitung bzw. die weiteren Vorgesetzten dazu sagen? Meine Chefin meint ja, dass sie in dieser Sache nichts entscheiden darf und hat mir sogar nahegelegt mich für diese Woche krankschreiben zu lassen, bis diese Sache geklärt wurde, da auch sie, falls was passieren sollte nicht die Verantwortung tragen will. Jetzt muss ich dem Arzt erklären, warum ich diese Woche eine Krankschreibung benötige, obwohl dafür aus medizinischer Sicht kein Grund vorliegt -.-

von Delphin88 am 09.04.2017, 09:19



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Ohne krank zu sein gibt es auch keine Krankschreibung, das wäre sonst Betrug. Wenn ihr zwei Hilfe wollt, müsst ihr euch auch outen. Wie soll man Hilfe leisten, wenn man sich nicht outet? Es gibt eine Pflicht der Behörde die Schwangerschaft zu melden und die Gefährdungsbeurteilung zu machen. Dann erfährt es die Behörde automatisch. Über das BV entscheidet nicht die Mitarbeiterin, sondern der AG aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung. Da hast du nichts mitzureden. Die Bezirksleitung ist wahrscheinlich (hoffenlich) besser informiert als ihr, und die könntet ihr auch fragen.

Mitglied inaktiv - 10.04.2017, 11:24



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Wird immer eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, wenn eine Schwangerschaft gemeldet wurde? Wie funktioniert das ganze?

von Delphin88 am 10.04.2017, 12:17



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1. Du teilst die Schwangerschaft dem AG mit. 2. Der Arbeitgeber führt die Gefährdungsbeurteilung durch (gesetzlich vorgeschrieben, Vordrucke gibts auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde zum Runterladen.) 3. Der AG meldet die Schwangerschaft an die Behörde (Vordrucke gibt es ebenfalls dort.) - gesetzlich vorgeschrieben. 4. Wenn ihr das nicht macht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Mitglied inaktiv - 10.04.2017, 12:25