Eine Frage beschäftigt mich noch - ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot. Arbeitsrechtlich ist mir klar, dass ich durch das BV und den MuSchu noch Urlaub ansammel und ich meinen angesparten Resturlaub im Jahr nach meiner Elternzeit nehmen darf, dieser also nicht verfällt.
Für 2014 habe ich noch 10 Tage, die mir allerdings schon Anfang des Jahres genehmigt worden sind (müssen die Planung immer sehr frühzeitig abschließen). Geplant waren hierfür die Ferien im Oktober und Dezember je eine Woche. Das BV habe ich ab 01.10. erhalten. Nun habe ich mehrfach gelesen, dass diese 10 Tage verfallen und ersatzlos gestrichen werden, eben weil diese schon eingetragen waren.
Wie ist die Rechtslage hierzu? (kann oder soll ich die Urlaubstage für Dezember noch stornieren?)
Herzlichen Dank!
von
hubbabubba
am 30.11.2014, 23:19
Antwort auf:
Eine Frage noch zum Resturlaub 2014 - verfällt dieser?
Hallo,
nein, der Urlaub verfällt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2014
Antwort auf:
Eine Frage noch zum Resturlaub 2014 - verfällt dieser?
Nein, wenn die genehmigt sind dann sind sie fest.
Urlaub hast Du ja eh sozusagen im Moment , also keinen Schaden davon.
Nur die noch nicht geplanten Tage bleiben erhalten.
von
Sternenschnuppe
am 01.12.2014, 06:52
Antwort auf:
Eine Frage noch zum Resturlaub 2014 - verfällt dieser?
"Urlaub" ist gut ;-)
Ich wollte nur sicher gehen.
Zum Glück habe ich noch eine Mail meines Chefs im Eingang bzgl dieser 10 Tage Resturlaub 2014 (was nun damit passiert), in der er schreibt "ich werde meinen -Zustand- ja irgendwann mal überwunden haben und muss diese Tage dann nach meiner Elternzeit nachholen ". Somit muss er sie mir ja doch geben.
Eine schöne Woche!
von
hubbabubba
am 01.12.2014, 07:27