Hallo liebe Frau Bader,
derzeit befinde ich mich in einer Zwickmühle, da ich ca. zum 28.02.2015 Vater werde und zum 01.04.2015 ein neues Jobangebot erhalten habe. Jetzt bezieht sich meine Frage auf ein Aufteilung der Elternzeit bzw. generell die Möglichkeit nach Aussprache der Kündigung noch Elternzeit zu beantragen.
Demnach würde ich im Moment wie folgt vorgehen:
- Kündigung meinerseits aussprechen zum 31.12.2014 beim alten Arbeitgeber (3 Monate Kündiungsfrist), somit Kündigung wirksam zum 30.03.2015
- Elternzeit für den letzten Monat März beantrangen beim alten Arbeitgeber (7 Wochenfrist beachten), sodass ich operativ Ende Februar aus dem Unternehmen ausscheiden würde
- Beim neuen Arbeitgeber sofern möglich und nach der Probezeit quasi den 13. Monat als zweiten Monat der Elternzeit beantragen
Ist diese Vorgehensweise bzw. eine Aufteilung der zwei Monate Elternzeit auf zwei Arbeitgeber möglich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Grüße Markus85
von
Markus85
am 15.10.2014, 08:43
Antwort auf:
Ein Monat Elternzeit als Vater zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist?
Hallo,
ja. Aber EG bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich den 2. Monat nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2014
Antwort auf:
Ein Monat Elternzeit als Vater zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist?
Prima, danke für die schnelle Antwort. Also beim Antrag an die Elterngeldstelle müssten dann direkt zwei Monate genannt werden (unabhängig vom wechselnden Arbeitgeber), quasi der 1. und der 13. Monat.
Wenn ich den 13. Monat im Nachhinein nicht nehmen kann, müsste ich dann das Elterngeld vom ersten Monat zurückerstatten?
LG Markus85
von
Markus85
am 15.10.2014, 16:37
Antwort auf:
Ein Monat Elternzeit als Vater zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist?
Ja, so ist es.
Und wenn Du den zweiten dann doch nicht nimmst musst Du das erhaltene Geld auch zurückzahlen!
Zudem solltest Du darauf achten dass Du EZ zwar Taggenau nehmen kannst, EG aber nach Lebensmonaten gezahlt wird. Beantragst Du nun für einnen Kalendermonat EG und Dein Kind ist nicht zufällig am 1. eines Monats geboren, werden 2 Monate beim EG abgezogen. dementsprechend weniger kann Deine Frau nehmen! Wenn es finanziell geht also ggf. mehr EZ nehmen so dass mindestens ein kompletter Lebensmonat dabei ist und EG dann nur für diesen Monat beantragen (+ den zweiten im 13. Monat).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2014, 09:43
Antwort auf:
Ein Monat Elternzeit als Vater zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist?
Hi, das hat mein Mann auch so gemacht. Wir mussten den 2. Monat auf Wunsch des neuen Arbeitgebers einen Monat nach vorn ziehen, das war aber auch beim Elterngeld kein Problem. Wir haben das gemeldet und einen neuen Bescheid bekommen ( wir wohnen in NRW).
von
Nightlight1980
am 03.09.2015, 12:32