Frage: Ehewohnung

Guten Tag, wir (ich, mein Mann, gemeinsame Tochter (7J)) wohnen in einen Einfamilienhaus. Das Haus gehört alleine meinem Mann. Trennung innerhalb des Hauses ist nicht möglich. Ich habe etwas nachgelesen und es ist wohl so, dass ich obwohl ich nicht Eigentümerin bin, trotzdem eine Zuweisung der Ehewohnung für mich und meine Tochter beantragen könnte. Ich müsste nur was an meinen Mann monatlich als Ausgleich zahlen. Er würde freiwillig nicht gehen aber ich denke, für meine Tochter wäre es vorübergehend einfacher, da sie sonst aus gewohnter Umgebung gerissen wird.Außerdem müsste sie ja sogar andere Schule besuchen, da hier in der Gegend sehr schwierig Wohnungen zu finden sind. Ich kenne sie und das wäre für sie sehr, sehr schlimm. Für wie lange gilt denn so eine Zuweisung der Ehewohnung? Es steht überall nur während der Trennung. Ist hier das Trennungsjahr gemeint? Also bis Scheidung eingereicht werden kann? Danke für ihre Antwort

von Miriam78 am 11.01.2017, 16:00



Antwort auf: Ehewohnung

Hallo, Sie werden doch eh mittelfristig ausziehen müssen. Einigen Sie sich mit ihm gütlich, solange drin zu bleiben, bis Sie was geeignetes gefunden haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2017



Antwort auf: Ehewohnung

Wenn es dir um eure Tochter geht und ihr das Umfeld so stabil wie möglich zu erhalten wäre es am sinnvollsten, wenn sie mit deinem Mann im Haus bleibt und Du dir eine Wohnung suchst. Ich finde es ein bisschen schräg den Anspruch zu haben, Trennung ohne Nachteile für dich und das Kind und dein Mann soll bitteschön aus SEINEM Haus ausziehen damit du als ex darin wohnen kannst...

von mama.frosch am 11.01.2017, 19:04



Antwort auf: Ehewohnung

Das würde ich mir ja wünschen, dass wir uns gütlich einigen. Aber leider klappt das nicht. lg Miriam

von Miriam78 am 12.01.2017, 19:35



Antwort auf: Ehewohnung

Hallo, das geht leider nicht. Ich wünsche keinem das was meine Tochter und ich durchmachen mussten bzw. durchmachen. Will das hier aber auch nicht näher erläutern. Spitze Bemerkungen ohne die Umstände zu kennen helfen glaub ich keinem. Aber Du hast es sicher gut gemeint und kannst es ja nicht wissen. lg Miriam

von Miriam78 am 12.01.2017, 19:38



Antwort auf: Ehewohnung

Egal was auch vorgefallen ist, es ist ein Unding den Hausbesitzer aus seinem eigenen Haus verweisen zu wollen. Das geht nicht.

Mitglied inaktiv - 12.01.2017, 20:04



Antwort auf: Ehewohnung

Aber ein Kind aus seinem Zuhause zu reißen finde ich auch sehr hart.

von Lebkuchenfrau am 12.01.2017, 22:09



Antwort auf: Ehewohnung

Wenn der Vater für das Haus Kredite tilgt und das Kind wohnt drin, er soll ausziehen? Oder er hat es von seinen Eltern geerbt - will man ihm das Familienerbe wegnehmen? - Undenkbar. Sollen die Gerichte entscheiden, aber ich halte das für völlig abwegig.

Mitglied inaktiv - 13.01.2017, 08:50



Antwort auf: Ehewohnung

Hallo, es geht einerseits um ein Kind, dessen Familie getrennt wird, dass dann auch schnellstens seine Sachen packen muss und ausziehen aus dem Zuhause, wo es schon seit Geburt wohnt, den kleinen gewohnten Ort zurücklassen, die Freunde dort und das allerschlimmste die Schule wechseln, jetzt wo sie dort endlich Freunde gefunden hat. Sie ist sehr zurückhaltend und tut sich schwer neue Freundschaften zu schließen. Das wäre extrem schlimm für sie. Ein Umzug ist für ein Kind schon ganz was anderes wie für einen Erwachsenen. Leute mit Kindern können das sicher gut nachvollziehen. Wenn sie nun noch ein paar Monate hier bleiben kann, hat sie die Möglichkeit sich langsam an die Trennung zu gewöhnen und ich ´die Chance doch noch eine Wohnung im Schulbereich zu finden. Von dem was sie sonst mitgemacht hat, will ich hier ja gar nichts schreiben. Andererseits geht es um einen erwachsenen Mann, der finanziell super gestellt ist, nichts mehr zum abzahlen hat, der während dieser Zeit in eine möblierte Wohnung im Hause seiner Eltern könnte (mietfrei und in der Nähe). Es wird ihm nichts weggenommen. Es wird immer sein Haus sein, er müsste lediglich für einen bestimmten Zeitraum in diese Wohnung ziehen, was ja dann eigentlich auch zum Wohle seines Kindes wäre. Wenn ich kein Kind hätte, dann würde ich hier auch nicht bleiben wollen, das wäre ganz andere Situation und dann würde sich diese Frage auch nicht stellen. Zum Glück leben wir in einem Staat, wo das Kindeswohl groß geschrieben wird, Kinder sind sowieso die schwächsten Glieder der Gesellschaft. laut Gesetz gibt es die Möglichkeit der Zuweisung der Ehewohnung auch wenn die Person nicht Eigentümer ist, das steht Eigentum nicht an erster Stelle und der Gesetzgeber hat sich dabei natürlich was gedacht. Letztendlich müsste es sowieso das Gericht entscheiden, das sicher die jeweiligen Umstände der einzelnen Beteiligten abwägt und gerecht entscheidet. Ich kann nur weiterhin immer wieder versuchen alles im Guten zu regeln ohne Gericht, auch wenn ich hier so gut wie nicht weiterkomme.lg

von Miriam78 am 14.01.2017, 08:22



Antwort auf: Ehewohnung

Dann könntest du ja mit dem Kind in die möblilierte Wohnung ziehen, bis ihr was anderes gefunden habt. Ein Umzug ist eine zumutbare Sache. Es gibt kein Recht auf lebenslanges Wohnen im Haus wo man hineingeboren wurde. Wenn es so wäre, dann würde die Kündigung einer Mietwohnung durch einen Vermieter auch das Kindeswohl gefährden und müßte streng verboten weden.

Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 09:02



Antwort auf: Ehewohnung

Geht hier nicht um lebenslang.die Wohnung ist nicht im Schulbereich.Und außerdem müsste es Schwiegereltern recht sein.gibt sogar bei Miete Schutz für Kinder

von Miriam78 am 14.01.2017, 10:04