Hallo Frau Bader,
ich habe bei meinem AG eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Nun muss ich diese verlängern. Geht das? Was muss ich beachten?
Mein AG ist leider sehr unkooperativ, habe auch schon mehrmals um ein Gespräch gebeten um evtl meine Arbeitszeiten anzupassen, sodass ich wie geplant im März 2018 arbeiten gehen kann. Leider werde ich immer abgewiesen und es kam noch nicht zu einem Gespräch. Mein AG ist sehr stur, verbohrt und denkt jeder will ihm was Böses :-(
Wie gehe ich am Besten vor?
Danke für Ihre Hilfe
K.D.
Mitglied inaktiv - 26.04.2017, 19:17
Antwort auf:
EZ verlängern
Hallo,
die zwei Jahre beantragt haben, haben sie automatisch ein Anspruch auf Verlängerung.
Da brauchen Sie keinen Antrag zu stellen, sondern es ihm nur mitzuteilen.
Ich versteh jetzt nicht so ganz, ob Sie eventuell Teilzeit beantragen wollen, sollte diese sein, stellen Sie die Frage bitte genauer noch mal neu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2017
Antwort auf:
EZ verlängern
Ich gehe davon aus, dass die 2 Jahre Elternzeit am 2. Geburtstag deines Kindes enden?
Dann kannst du die Elternzeit unter Einhaltung einer Frist von 7 Wochen verlängern. Einer Zustimmung deines Arbeitgebers bedarf es bei dieser Verlängerung nicht.
Du musst deinem Arbeitgeber nur spätestens(!) 7 Wochen vor dem jetzigen Ende der Elternzeit schriftlich mitteilen, dass du die Elternzeit verlängerst und bis wann.
von
chrissicat
am 26.04.2017, 21:35
Antwort auf:
EZ verlängern
Ja, die Elternzeit endet mit dem 2. Geburtstag meiner Tochter Ende Februar 2018. 7 Wochen sind tatsächlich ausreichend und er kann kein Veto einlegen?
Mitglied inaktiv - 27.04.2017, 07:03