Frage: ET 25.05.2016

Hallo Frau Bader, mein Vertag endet am 31.12.16. davor war ich 2,5 Jahre immer mit befristeten Verträgen angestellt. Unsere Kleine wurde am 25.05.16 geboren. Ich bin gesetzlich krankenversichert, mein Mann privat. In der Elterngeldstelle hat man mir geraten, ab dem 25.05.16-24.08.16 Basiselterngeld zu beantragen, und dann ab dem 25.08.16-24.02.18 Elterngeld Plus. So wäre ich bis dahin weiterhin gesetzlich versichert. Stimmt das? Eigentlich wäre ich gern die vollen 2 Jahre mit der Kleinen zu Hause, aber das geht wohl nicht wegen des Mutterschaftsgeldes? Also bis zum 24.05.2018 inclusive Krankenversicherung? Mein Arbeitgeber will mich dann wahrscheinlich wieder einstellen. Wenn dies zum 01.03.18 erfolgen würde, müsste ich mich dann für die fehlenden Tage im Februar krankenversichern, oder rückwirkend für den ganzen Monat? Könnte ich im Fall einer Neuanstellung noch das dritte Jahr Elternzeit nehmen, wenn ich nur 12h /Woche arbeite? Bringt das für die Rente Vorteile? Muss ich mich beim Arbeitsamt freistellen lassen, wenn ich kein ALG beziehen will? Vielen Dank und mit besten Grüßen, Sandra

von Junipergreen am 15.06.2016, 13:21



Antwort auf: ET 25.05.2016

Hallo, ich würde für die gesamte Zeit Elterngeld Plus beantragen, dann sind sie während des Eltern Geld Bezuges beitragsfrei krankenversichert. Danach müssen Sie sich entweder freiwillig versichern oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit suchen. Arbeitslosengeld eins können Sie erst dann beziehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2016