Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitsvertrag ist bis 30.09.16 befristet. Mein ET ist der 20.12.16. Hier entsteht ein Gap von 1,5 Monaten.
Habe ich ein Anspruch auf Elterngeld, wird dies von dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet? Oder wird das Geld Arbeitslosengeld als Grundlage hierfür beigezogen? Bekomme ich dann ALG1 und die 300 Euro Elterngeld, oder wie kann ich mir das vorstellen?
Gibt es eine rechtl. Grundlage, dass mein Arbeitsvertrag verlängert werden kann/ muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Micky06
von
micky06
am 04.07.2016, 10:30
Antwort auf:
ET = 20.12.2016 , Befristeter Arbeitsvertrag endet 1,5 Monate vor ET was nun?
Hallo,
Sie melden sich 3 Mo vorher arbeitssuchend u bekommen ArbGeld 1.
Für das EG zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt.
Die Monate mit ArbGeld 1 - Bezug zählen allerdings als 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2016
Antwort auf:
ET = 20.12.2016 , Befristeter Arbeitsvertrag endet 1,5 Monate vor ET was nun?
Wann beginnt Dein Mutterschutz ?
Beim Arbeitsamt musst Du Dich ja schon gemeldet haben. Der Vertrag läuft ganz normal aus.
Elterngeld gibt es anhand des Einkommens 12 Monate vor Mutterschutz.
ALG1 gibt es nur wenn Du Kinderbetreuung hast und arbeiten kannst und willst.
von
Sternenschnuppe
am 04.07.2016, 10:37