Frage: ET 14.01.16

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mich nun schon etwas durch die Foren gelesen, bin aber doch noch nicht ganz sicher, welchen Schritt ich unternehmen sollte. Mein Mann und ich haben am 14.07. geheiratet und überlegen nun, welche Steuerklasse wir wählen sollen. Eigentlich war uns klar, dass er in die 3 und ich in die Steuerklasse 5 gehe, weil ich gerne die Elternzeit voll in Anspruch nehmen möchte. Ab dem 1. Lebensjahr möchte ich eventuell Teilzeit arbeiten gehen, da ich als Sozialpädagogin aber schauen muss, wo ich ohne Nachtbereitschaft in der stationären Betreuung in Arbeit komme, bin ich mir noch nicht sicher. Das heißt, wir entscheiden uns für das neue ElterngeldPlus- Modell. (d.h. im ersten Jahr bleibe ich voll zu Hause, im 2. Jahr arbeite ich Teilzeit). Anfang Januar ist mein Entbindungstermin, weshalb wir es nicht mehr schaffen, die 6 Monate "voll zu machen", um beim Elterngeld von mehr zu profitieren. Müssen wir also in den sauren Apfel beißen und die Steuerklasse so wechseln, dass ich die ungünstigeren Bedingungen habe (ich 3, er 5)? Oder macht es Sinn, erstmal gar nicht zu wechseln? Ich bin zusätzlich auch noch seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot und weiß nicht, wie sich das auf unsere Situation auswirkt. Ich bedanke mich für Ihre Antwort, Freundliche Grüße!

von Liselotte1989 am 16.08.2016, 16:34



Antwort auf: ET 14.01.16

Hallo, wesentlich ist, wie hoch die Verdienste sind und welche Lohnsteuerklassen jetzt sinnvoll sind. Die 7 Mo kriegen Sie ja nicht voll. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2016



Antwort auf: ET 14.01.16

Deine Überschrift ist falsch :-) Da der Mutterschutz ausgeklammert wird, ist es eh viel zu kurz. Was habt ihr denn jetzt ? 4/4 ? Das BV hat keine negativen Auswirkungen auf das Elterngeld, das Gehalt kommt ja weiterhin und zählt.

von Sternenschnuppe am 16.08.2016, 16:59



Antwort auf: ET 14.01.16

Oh ja stimmt, die Überschrift ist falsch, sorry :-/ mein erster Beitrag hier, ich versuche das zu ändern, wenn ich den richtigen Button gefunden habe :-D Jetzt haben wir derzeit noch beide die 1, weil wir nicht wissen, welche wir wählen sollen. Wir könnten ja entweder die 4 beide nehmen oder in 3 und 5 wechseln. Die Frage ist ja, welche Steuerklasse nun Sinn macht nachdem wir keinen Vorteil mehr haben durch erhöhtes Elterngeld. Wäre nicht das kleine zwischendurch unterwegs gewesen, hätten wir auf jeden Fall 4/4 genommen, weil wir beide gleich verdienen. Aber wenn ich 1 Jahr komplett "ausfalle"?

von Liselotte1989 am 16.08.2016, 18:01



Antwort auf: ET 14.01.16

Ich kann es nicht mehr ändern, muss jetzt so bleiben die Überschrift:-(

von Liselotte1989 am 16.08.2016, 18:15



Antwort auf: ET 14.01.16

Warum nicht jetzt die 4/4? Schließlich berechnet sich danach das Mutterschaftsgeld. Und nach der Geburt bzw dem Mutterschutz wechselt ihr auf er 3/du 5. Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.08.2016, 20:03



Antwort auf: ET 14.01.16

Genau, jetzt 4/4 und nach der Geburt dann 3/5 bis Du wieder arbeitest. Bedenkt dass das Elterngeld dann unter den Progressionsvorbehalt fäll. Viele müssen einiges nachzahlen dann bei der Steuererklärung ( die Pflicht ist ) Also lieber etwas zur Seite packen und freuen wenn es nicht so kommt. Mein Mann sagt gerade dass man nach der Hochzeit automatisch auf 4/4 umgestellt wird. Einfach mal beim Finanzamt anrufen, dann weißt Du es sicher. Ich selbst kann mich nicht erinnern.

von Sternenschnuppe am 16.08.2016, 20:16