Frage: ET=01.06.2017

Hallo Frau Bader, der vorläufige Geburtstermin für unser erstes Kind ist der 01.06.2017. Derzeit befinden wir uns in den Steuerklassen IV/IV. Um ein höheres Elterngeld zu bekommen, würde sich ein Steuerklassenwechsel in 5(Frau)/3(Mann) lohnen. Der Wechsel muss aber ja 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Lohnt sich ein Wechsel jetzt noch oder sind wir da zu spät dran und haben keine Chance mehr auf ein höheres Elterngeld für meine Frau? Freundliche Grüße b_malte

von b_malte am 12.10.2016, 09:34



Antwort auf: ET=01.06.2017

Hallo, wenn das Kind nicht früher kommt und Sie die nun Monate vorher nicht ausklammern, ginge das, fraglich ist, ob sich das rechnet. Das würde ich durch einen Steuerberater klären lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2016



Antwort auf: ET=01.06.2017

Wenn die Frau die Steuerklasse 5 nimmt und der Mann die Steuerklasse 3, dann ist das Nettoentgelt der Frau NIEDRIGER. Für die Elterngeldberechnung wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die im Bemessungszeitraum überwogen hat. Auf 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes kommt ihr also nicht mehr.

von chrissicat am 12.10.2016, 10:26



Antwort auf: ET=01.06.2017

Vielen Dank für die Info, So rum meinte ich das auch, sry für den Fehler! Also natürlich der Wechsel in 5 (Mann) / 3 (Frau) Mir geht es eher darum, ob es zeitlich noch ausreicht, den Steuerklassenwechsel vorzunehmen oder ob wir zu spät dran sind. Gruß

von b_malte am 12.10.2016, 11:55



Antwort auf: ET=01.06.2017

Die sieben Monate dürften knapp erreicht werden. Sie können ja erst jeweils zum nächsten Monat die Steuerklassen wechseln. Falls es dennoch nicht reicht, können Sie den Mutterschutz vor der Geburt mit einrechnen lassen. Der Mutterschutzlohn zählt zwar nicht als Einkommen und wird mit null angerechnet, aber dafür die bessere Steuerklasse und die anderen Monate mit dementsprechend höherem Einkommen.

von Behnke am 12.10.2016, 13:25



Antwort auf: ET=01.06.2017

Der Mutterschutz beginnt ja im April. Zwei Nullrunden reinnehmen wird meiner Meinung nach mehr Minus machen als die LSK dann plus. Was kommt denn jeweils netto raus bei 5 und dann bei 3 ? Elterngeld fällt auch unter den Progressionvorbehalt. Viele die deswegen extra wechseln zahlen hohe Beträge nach. Da aufpassen und lieber mal einen Steuerberater über die genauen Zahlen gucken lassen.

von Sternenschnuppe am 12.10.2016, 13:37



Antwort auf: ET=01.06.2017

Ja, es dürfte sehr knapp werden, euch falls das Kind früher kommt. Der Rest ist wirklich einfaches Nachrechnen, ob sich das lohnt.

von Behnke am 12.10.2016, 15:19



Antwort auf: ET=01.06.2017

Hallo, da wir aktuell beide in Steuerklasse 4 sind, lohnt es sich mit 2 Nullrunden meiner Meinung nach auch nicht. Das kann am Ende in unserem Fall dann nicht viel ausmachen denke ich. Vielen Dank für die ganzen Infos!

von b_malte am 13.10.2016, 09:12



Antwort auf: ET=01.06.2017

Kann man denn eigentlich nur die gesamte mutterschutzzeit ausklammern oder auch nur bspw. einen Monat, in unserem Fall den April. Dann hätten wir ja 6 Monate alte Steuerklassen und 6 Monate die neuen. Dann würden doch die letzten Steuerklassen für die Berechnung zählen oder? Vielen Dank!

von b_malte am 13.10.2016, 09:37



Antwort auf: ET=01.06.2017

Nein, es braucht die Mehrheit, also 7 Monate.

von Sternenschnuppe am 13.10.2016, 10:01