Weiß hier jemand wie sich das mit dem 2. Jahr EG verhält: prinzipiell sind ja Bezugszeitraum (max. 14 Monate ) und Auszahlungszeitraum (max. 24 Monate) 2 Paar Schuhe. Wenn man während des Bezugszeitraumes dazuverdient wird das ja angerechnet. Aber wie verhält sich das mit dem restlichen Auszahlungszeitraum? Will heißen: 1. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe und mir das Elterngeld ganz normal, also auf 12/14 Monate auszahlen lasse und ich danach wieder ein bisschen jobben gehe, bekomme ich doch den Verdienst ohne Elterngeldabzüge, oder? 2. Wenn ich - so wie beschrieben - das EG allerdings auch auf 2 Jahre aufgeteilt habe, heißt das, dass ich die ganzen 2 Jahre nichts dazuverdienen darf, ohne dass es mir auf das EG angerechnet wird oder wird hier nur auch wieder der Bezugszeitraum als Grundlage genommen? Kennt sich jemand damit aus? Dr. Google und Co. sind da leider nicht sehr hilfreich und bei der EG-Stelle wollte ich mich erst einmal nicht gleich „verdächtig“ machen, wenn ihr versteht ;)
Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 14:56