Um mein Unverständnis/Frage zum Elterngeldbescheid zu erklären, beschreibe ich kurz unsere persönliche Situation/Einkünfte. Geburt unseres Sohnes Michael April 2015. Da meine Frau im Somer 2014 als Ratsmitglied in unserer kleinen Gemeinde aufgenommen wurde und ich eine Aufwandsenschädigung! von ca.180/Monat bekommen habe, wurde nicht das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt angerechnet sondern das Wirtschaftsjahr vor der Geburt (in unserem Fall 2014) Der Berechnungszeitraum hatte erst einmal keine Auswirkungen auf das Elterngeld (1300€), ehrlich gesagt, ist uns der Berechnungszeitraum nicht aufgefallen. Nach 12 Monaten ist meine Frau im April 2016 wieder Arbeiten gegangen und ich blieb daheim. Meine Frau wurde wieder schwanger und wir bekamen Ende 2016 unseren Sohn Markus. Wir hatten uns auf 1800€ Elterngeld eingestellt. Nun der nicht nachzuvollziehende Punkt. Da meine Frau durch ihre Mandatstätigkeit eine Aufwandentschädigung von 180 € bekommt, gilt sie als selbstständig (in unserem Fall mit Nulleinkünften). Aus diesem Grund wird das Wirtschaftsjahr vor der Geburt genommen->2015. Da meine Frau 2015 größtenteils in Elternzeit war, berechnt man das Elterngeld im Bemessungszeitraum Wirtschaftsjahr 2014!?! (wie bei Kind Michael April 2015) Das bedeutet für uns 500€ weniger Elterngeld im Monat. Meine konkrete Frage: Ist der Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes richtig? Muss man durch die Aufwandsentschädigungen im Rat gleich das Formular für Selbstständige ausfüllen? Ist das zulässig? Kann man durch Aufwandentschädigungen im Ehrenamt so benachteiligt werden? Ich habe folgenden Link schon gefunden: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html . Der Link hilft in unserem Fall nicht, da nicht über die Festlegung des Bemessungszeitraums geschrieben wird. Ich hoffe, unsere Situation wurde verstanden und einer kann uns helfen.
von gronski am 07.04.2017, 22:19