Dringend: er will durch die Hintertür das Wechselmodell durchsetzen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dringend: er will durch die Hintertür das Wechselmodell durchsetzen

Liebe Frau Bader, bisher holte mein Exmann unsere drei gemeinsamen Kinder (5, 8 und 10) jeden Di und Do um 18.00 bei mir ab und nahm sie jedes zweite Wochenende.Ich betreue sie täglich direkt ab Schulschluss. Ich habe eine Arbeit (Kinderkletterwald), die mir paralleles Arbeiten und Kinderbetreuung ermögllicht. Heute teilte er mir mit, er würde die Kinder ab April von seinen Eltern an "seinen Tagen" direkt von der Schule abholen und betreuen lassen. Und wenn ich nicht zustimme, würde er andere Wege gehen... Ich nehme stark an, dass er als nächstes den Unterhalt, den er bisher regelmässig gezahlt hat, einstellen will. Bitte helfen Sie mir. Darf er das so ohne weiteres entscheiden? Die Kinder lehnen die Regelung übrigens wehement ab. Sie wollen weiterhin von mir und nicht von Omi und Opi betreut werden, zu denen sie kein besonders gutes Verhältnis haben.

von nnicki am 28.03.2014, 21:29



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Hallo, er kann das überhaupt nicht einseitig entscheiden. Und Erpressung geht gar nicht. Soll er doch versuchen, es anders zu regeln. Jedes Gericht wird die Kinder bestimmt lieber den Großeltern geben als der Mutter *Ironie off*. Schalten Sie das JA oder einen RA vor Ort ein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2014



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1. Niemals würde ich mir drohen lassen. Diese anderen Wege würde ich sehen wollen. Sonst wirst du erpressbar. 2. Jede Änderung einer etablierten und funktionstüchtigen Umgangsvereinbarung muss von beiden Seiten gewollt sein. Er kann keine Änderung einseitig befehlen, sondern es ist eine Einigung erforderlich. Wie sieht eure Umgangsvereinbarung aus? Gibts die schriftlich oder war das bisher eine mündliche Absprache zwischen euch beiden? Wie begründet er den Wunsch, die Kinder an 2 Tagen in der Woche zwischen Schulschluss und 18h von seinen Eltern betreuen lassen zu wollen?

von Pamo am 29.03.2014, 12:28



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Es gibt eine schriftliche Vereinbarung, die wir mithilfe einer befreundeten Anwältin ausgearbeitet haben. Darin wurde vereinbart, dass er die Kinder Di und Donnerstags b 18 h hollt. Begründen tut er das damit, dass ich mich ja so katastrophal um schulische Belange kümmern würde. Zeugnisse sind jedoch gut, 2en und 3en, nichts schlechteres. jedoch hat der 10jährige gerade eine 4 in der Mathearbeit geschrieben, nachdem er mit ihm gelernt hat! Das sei jedoch meine Schuld, weil ich die Kindrr absichtlich ständig der Schule fernhalten würde.( Sie waren ein paar mal krank, aber mit ärztl. Attest und im Januat bin ich mach detaillierter Absprache mit der Schule mit ihnen auf eine Kur gefahren nd sie fehlten da in der Schule ( kurz vor den Halbjahreszeugnissen, wo eh nicht mehr viel passiert und wo nicht rine einzige Arbeit versäumt wurde. Ich habe den Eindruck, er versucht hier einfach, den Kindesunterhalt einzusparen.

von nnicki am 30.03.2014, 07:48



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hallo, er kann gar nichts anordnen, wie Pamo schon geschrieben hat. Mach dir da mal keine Gedanken. Eine Umgangsregelung, die gelebt und etabliert ist kann man nicht einseitig kippen, das wird ein Richter auch gar nicht so lustig finden. Im übrigen ist das Wechselmodell kein Modell um Unterhalt zu sparen, das kannst du ihm schonmal mitteilen. Im Normalfall fließt trotzdem Gelg vom Mehr- zum Wenigerverdiener. Und die Kosten (Kita, Hort, Essensgeld...etcpp), welche vorher meist der Betreuungselternteil leistete werden dann von beiden hälftig übernommen. Zusammen mit den normalen Lebenshaltungskosten der Kinder beim Aufenthalt beim Papa wird das sicher nicht billiger für ihn. Lass dich nicht unter Drück setzen, erkläre ihm, warum du das nicht möchtest (erkläre das nicht mit Geld sondern eher damit, dass du der Überzeugung bist, dass die Kinder einen Lebensmittelpunkt brauchen und du die bestehende Regelung als förderlich und gut für die Kinder erlebst) und fertig. Kein Gericht setzt das WM gegen den Willen eines Elternteils durch da das dermaßen gute Kommunikation zwischen den Eltern erfordert dass das gegen den Willen nicht geht. la-floe

von la-floe am 30.03.2014, 09:42



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Ich glaube, du musst dir mehr Coolness zulegen, wenn du nicht das Risiko eingehen willst, dass deine Lebensqualität jedesmal massiv sinkt, weil der KV einen Furz quer sitzen hat. Wenn er meint dass die Kinder trotz ihrer "angeblichen" Krankheit schulfähig gewesen sind, dann sollte er einen Termin mit dem betreuenden Kinderarzt machen und sich da kundig machen. Und auf diese Idee darf er auch ruhig selber kommen, darauf musst du ihn nicht hinweisen. Gib ihm höflich schriftlich, dass eure Umgangsvereinbarung vorsieht, dass er die Kinder dienstags und donnerstags ab 18h abholt und dass du dich weiterhin an diese gemeinsame Vereinbarung halten wirst. Und was den Unterhalt betrifft: Diese Brücke überquerst du, wenn du da bist. Wenn er tatsächlich den Unterhalt kürzt, dann gehst du dagegen vor. (Ich hoffe doch mal, dass der Unterhalt auch schriftlich geregelt ist)

von Pamo am 30.03.2014, 13:58