Liebe Frau Bader, ich wende mich mit folgendem Anliegen bezüglich des Antrags auf Elterngeld an Sie. Mein ET ist der 20.02. und mein Partner möchte ab Geburt Elternzeit nehmen. Bereits vor Monaten hat er - aus Unkenntnis darüber, dass die Elternzeit in Lebensmonaten berechnet wird und man nicht einfach auf den 1. März datieren kann - ab dem 1. März Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt - anstatt zu sagen, dass der 20. Februar der ET ist und er dann direkt in Elternzeit geht. Den Februar über hat er noch Urlaub und Freizeitausgleich, erhält also normalen Lohn. Nun habe ich heute nochmals mit der Elterngeldstelle telefoniert, die mir klar gemacht hat, dass die Diskrepanz zwischen dem von ihm beim Arbeitgeber beantragtem Zeitraum für Elternzeit (01.03.-30.06.16; 01.02.2017-31.03.2017) und voraussichtlichem Bezug des Elterngeldes, der ab Tag der Geburt beginnt, ein Problem darstellt. Sie haben uns empfohlen das zu korrigieren beim Arbeitgeber und den Urlaub "hintenanzuhängen". Dies ist aber schlichtweg nicht möglich. Bedeutet dies, dass mein Mann erst ab dem 2. Lebensmonat Elterngeld beziehen kann? Dies bedeutet eine Verschiebung und weniger Geld - auch für den zweiten Teil der Elternzeit im kommenden Jahr. Liege ich damit richtig? Sehen Sie irgendeine Möglichkeit dieses Problem zu beheben? Überforderte und leicht panische Grüße und herzlichen Dank für Ihre Mühe Paula
von Pa_ula am 05.02.2016, 16:45