Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird voraussichtlich am 16.05.2015 geboren. Der Mutterschutz würde dann entsprechend bis 11.07.2015 dauern. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.08.2015. So wollte ich bei meinem Arbeitgeber ab 12.07.2015 Elternzeit beantragen. Ist das so korrekt - da ich den Antrag spätestens 7 Wochen vor Antritt einreichen muss geht es ja gar nicht anders. Läuft eine einjährige Elternzeit dann vom 12.07.2015 bis 11.07. 2016 oder bis 15.05. 2016? Es grüßt Susann M.
von Endlich am 30.03.2015, 14:44