Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie zu folgender Frage um Ihre Hilfe: Unser Kind kommt in zwei Monaten zur Welt. Bereits im Januar 2016 habe ich bei meinem Arbeitgeber für 22 Monate Elternzeit beantragt. Kann ich nun, bevor die Elternzeit beginnt, also über 7 Wochen vorher, den Antrag noch einmal einseitig, ohne Zustimmung des Arbeitgebers, dahingehend abändern, dass ich länger, z.B. 26 Monate, in Elternzeit bleibe? Oder ist hier auch bereits die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich (auch wenn die Elternzeit noch gar nicht begonnen hat und es auch noch ein paar Monate dauert, bis die Elternzeit auch angetreten wird)? Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
von niccolo am 10.05.2016, 07:49