Hallo Frau Bader, in meinem Jahresgespräch wurde mir kürzlich eine schlechtere Bewertung als im Vorjahr gegeben. Als Grund wird ein angebliches Fehlverhalten meinerseits angegeben, was sich während dem Mutterschutz, eine Woche nach der Geburt meiner Tochter, ereignet haben soll. Abgesehen davon, dass ich mich keines fehlerhaften Verhaltens schuldig gemacht habe würde mich nun interessieren, ob überhaupt Vorfälle, die in die Mutterschutzzeit fallen, Gegenstand meiner Leistungsbewertung sein können. Müßte da nicht eigentlich nur die Zeit betrachtet werden, die vor dem Mutterschutz war? Es geht konkret darum, dass ich mich nicht so loyal verhalten hätte, wie es mein Chef grundsätzlich von mir erwartet, ich frage mich aber nun, inwieweit während des Mutterschutzes tatsächlich irgendeine Art von Pflichtschuldigkeit von mir erwartet werden kann?
von schneckbock am 20.02.2015, 22:01